L. Korn
Das Güterrecht und Erbrecht der Eheleute nach dem brandenburgischen Provinzialrechte
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Das Güterrecht und Erbrecht der Eheleute nach dem brandenburgischen Provinzialrechte
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Produktdetails
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- Verlag: De Gruyter
- 1880.
- Seitenzahl: 272
- Erscheinungstermin: 1. April 1880
- Deutsch
- Abmessung: 196mm x 125mm x 20mm
- Gewicht: 330g
- ISBN-13: 9783111312026
- ISBN-10: 311131202X
- Artikelnr.: 33481381
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
- Verlag: De Gruyter
- 1880.
- Seitenzahl: 272
- Erscheinungstermin: 1. April 1880
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- Abmessung: 196mm x 125mm x 20mm
- Gewicht: 330g
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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Zustand des ehemaligen Güterrechtes in der Mark Brandenburg vor Reception des römischen Rechtes -- II. Römisches Recht und usus modernus -- III. Collision des allgemeinen Landrechtes mit dem älteren Rechte -- IV. Handlungsfähigkeit der Frau -- V. Handlungsfähigkeit der Wittwe -- VI. Prozeßfähigkeit der Frau -- VII. Vermögen der Frau und die mucianische Präsumtion -- VIII. Vorbehaltenes und eingebrachtes Vermögen der Frau -- IX. Gesetzlich vorbehaltenes Vermögen der Frau -- X. Schenkungen unter Eheleuten -- XI. Rechte des Mannes an dem eingebrachten Vermögen der Frau im Allgemeinen und seine vermuthete Vollmacht -- XII. Rechte des Mannes an beweglichen, nicht fungibeln körperlichen Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören -- XIII. Rechte des Mannes an baaren Geldern und vertretbaren Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören -- XIV. Rechte des Mannes an Forderungen, welche zum eingebrachten Vermögen- der Frau gehören -- XV. Rechte des Mannes an den eingebrachten Immobilien der Frau -- XVI. Erwerb der Frau durch ihre Thätigkeit -- XVII. Erwerb der Frau durch Kauf, Tausch und ähnliche lästige Verträge -- XVIII. Erwerb der Frau durch Glücks -- XIX. Sicherheit der Frau wegen ihres eingebrachten Vermögens -- XX. Schulden der Frau -- XXI. Rückforderung des eingebrachten Vermögens der Frau wahrend der Ehe -- XXII, Rechte der Frau im Konkurse über Las Vermögen ihres Mannes -- XXIII. Recht der Gläubiger, die Rechtshandlungen der Eheleute anzusechten -- XXIV. Rechte der Ehefrau an ihrem aus dem Konkurse über das Vermögen ihres Mannes geretteten Vermögen -- XXV. Die Constitution des Kurfürsten Joachim I. vom Mittwoch nach Franziscus 1527 über das gesetzliche Erbrecht der Eheleute -- XXVI. Allgemeine Verordnung vom 30. April 1765 -- XXVII. Das allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 und der Entwurf eines brandenburgischen Provinzialrechts von v. Scholtz-Hermensdorf -- XXVIII. Bildung der Theilungsmasse, Collationspflicht der Miterben, Präzipuum und Schulden des überlebenden Ehegatten -- XXIX. Collision anderer örtlicher Erbrechte -- XXX. Testament nach der Constitution von 1527 -- XXXI. Notherbrecht und Pflichttheilsberechtigung des überlebenden Ehegatten -- XXXII. Wahlrecht des überlebenden Ehegatten bei der Testamentserbfolge -- XXXIII. Quote des überlebenden Ehegatten und Anweisung einzelner Stücke -- XXXTV. Collationspflicht der Testamentserben -- XXXV. Accrescensrecht bei der Testamentserbfolge -- XXXVI. Wechselseitiges Testament -- XXXVII. Erbvertrag -- XXXVIII. Fideicommiß des künftigen Ueberreftes -- XXXIX. Ansechtungsrecht der Descendenten -- Register
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Zustand des ehemaligen Güterrechtes in der Mark Brandenburg vor Reception des römischen Rechtes -- II. Römisches Recht und usus modernus -- III. Collision des allgemeinen Landrechtes mit dem älteren Rechte -- IV. Handlungsfähigkeit der Frau -- V. Handlungsfähigkeit der Wittwe -- VI. Prozeßfähigkeit der Frau -- VII. Vermögen der Frau und die mucianische Präsumtion -- VIII. Vorbehaltenes und eingebrachtes Vermögen der Frau -- IX. Gesetzlich vorbehaltenes Vermögen der Frau -- X. Schenkungen unter Eheleuten -- XI. Rechte des Mannes an dem eingebrachten Vermögen der Frau im Allgemeinen und seine vermuthete Vollmacht -- XII. Rechte des Mannes an beweglichen, nicht fungibeln körperlichen Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören -- XIII. Rechte des Mannes an baaren Geldern und vertretbaren Sachen, welche zum eingebrachten Vermögen der Frau gehören -- XIV. Rechte des Mannes an Forderungen, welche zum eingebrachten Vermögen- der Frau gehören -- XV. Rechte des Mannes an den eingebrachten Immobilien der Frau -- XVI. Erwerb der Frau durch ihre Thätigkeit -- XVII. Erwerb der Frau durch Kauf, Tausch und ähnliche lästige Verträge -- XVIII. Erwerb der Frau durch Glücks -- XIX. Sicherheit der Frau wegen ihres eingebrachten Vermögens -- XX. Schulden der Frau -- XXI. Rückforderung des eingebrachten Vermögens der Frau wahrend der Ehe -- XXII, Rechte der Frau im Konkurse über Las Vermögen ihres Mannes -- XXIII. Recht der Gläubiger, die Rechtshandlungen der Eheleute anzusechten -- XXIV. Rechte der Ehefrau an ihrem aus dem Konkurse über das Vermögen ihres Mannes geretteten Vermögen -- XXV. Die Constitution des Kurfürsten Joachim I. vom Mittwoch nach Franziscus 1527 über das gesetzliche Erbrecht der Eheleute -- XXVI. Allgemeine Verordnung vom 30. April 1765 -- XXVII. Das allgemeine Landrecht vom 5. Februar 1794 und der Entwurf eines brandenburgischen Provinzialrechts von v. Scholtz-Hermensdorf -- XXVIII. Bildung der Theilungsmasse, Collationspflicht der Miterben, Präzipuum und Schulden des überlebenden Ehegatten -- XXIX. Collision anderer örtlicher Erbrechte -- XXX. Testament nach der Constitution von 1527 -- XXXI. Notherbrecht und Pflichttheilsberechtigung des überlebenden Ehegatten -- XXXII. Wahlrecht des überlebenden Ehegatten bei der Testamentserbfolge -- XXXIII. Quote des überlebenden Ehegatten und Anweisung einzelner Stücke -- XXXTV. Collationspflicht der Testamentserben -- XXXV. Accrescensrecht bei der Testamentserbfolge -- XXXVI. Wechselseitiges Testament -- XXXVII. Erbvertrag -- XXXVIII. Fideicommiß des künftigen Ueberreftes -- XXXIX. Ansechtungsrecht der Descendenten -- Register