Bevor eine Pflegegeldeinstufung vorgenommen werden kann, müssen ärztliche und pflegerische Untersuchungen stattfinden und ein Gutachten muss erstellt werden. Die 3. Auflage dieses Leitfadens behandelt alle wesentlichen Aspekte dieses Pflegegeldgutachtens.
Aus dem Inhalt:
- Das ärztliche Gutachten
- Das pflegerische Gutachten
- Funktionseinschränkungen, Pflegebedarf, Über- und Unterschreitungsbedingungen der einzelnen Pflegeverrichtungen, typische Zeitwerte
- Abgrenzungskriterien für die Stufen 5, 6 und 7 verständlich erklärt
- Funktionsbezogene Einschätzung bei Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten
15. Lebensjahr
- Zahlreiche Beispiele für Funktionseinschränkungen, Behinderungen und Pflegesituationen
- Diagnosebezogene Mindesteinstufung
- Plus: Übersichtstabellen, Umrechnungstabellen, Pflegegeldstufen
Neu: Einarbeitung der Kinder-Einstufungsverordnung.
"Ein unverzichtbares Werk nicht nur für medizinische Sachverständige, sondern auch für alle jene Juristen, die mit Fragen des Pflegegeldes befasst sind!" (JUS Extra 6/2013)
Aus dem Inhalt:
- Das ärztliche Gutachten
- Das pflegerische Gutachten
- Funktionseinschränkungen, Pflegebedarf, Über- und Unterschreitungsbedingungen der einzelnen Pflegeverrichtungen, typische Zeitwerte
- Abgrenzungskriterien für die Stufen 5, 6 und 7 verständlich erklärt
- Funktionsbezogene Einschätzung bei Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten
15. Lebensjahr
- Zahlreiche Beispiele für Funktionseinschränkungen, Behinderungen und Pflegesituationen
- Diagnosebezogene Mindesteinstufung
- Plus: Übersichtstabellen, Umrechnungstabellen, Pflegegeldstufen
Neu: Einarbeitung der Kinder-Einstufungsverordnung.
"Ein unverzichtbares Werk nicht nur für medizinische Sachverständige, sondern auch für alle jene Juristen, die mit Fragen des Pflegegeldes befasst sind!" (JUS Extra 6/2013)
"Diese Arbeit trägt entscheidend zur Sicherung der Qualität der Gutachten und damit der Pflegegeldverfahren bei. Für Gutachter stellt sie einen unentbehrlichen Behelf dar, aber auch Entscheidungsträger bei Sozialversicherung und Gerichten und Parteienvertreter finden viele wertvolle Hinweise." (ZAS - Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht Nr. 6/2019, Martin Sonntag)