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Die Anzahl von gemischt-nationalen Ehen und Partnerschaften steigt stetig. Im Falle des Scheiterns einer solchen Partnerschaft entstehen komplexe Rechtsfragen mit internationalem Bezug, wenn das gemeinsame Kind durch einen Elternteil eigenmächtig in einen anderen Staat verbracht oder dort ¿ beispielsweise nach einem Urlaubsaufenthalt ¿ zurückgehalten wird. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 wurde entwickelt, um Kindern im Falle eines solchen widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eine schnelle Rückführung in ihre gewohnte Umgebung zu ermöglichen und ihnen einen…mehr

Produktbeschreibung
Die Anzahl von gemischt-nationalen Ehen und Partnerschaften steigt stetig. Im Falle des Scheiterns einer solchen Partnerschaft entstehen komplexe Rechtsfragen mit internationalem Bezug, wenn das gemeinsame Kind durch einen Elternteil eigenmächtig in einen anderen Staat verbracht oder dort ¿ beispielsweise nach einem Urlaubsaufenthalt ¿ zurückgehalten wird. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 wurde entwickelt, um Kindern im Falle eines solchen widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eine schnelle Rückführung in ihre gewohnte Umgebung zu ermöglichen und ihnen einen besonderen Schutz zu gewähren. Die Russische Föderation hat im Jahr 2011 ebenfalls ihren Beitritt zum Haager Kindesentführungsübereinkommen erklärt. In der vorliegenden Arbeit werden die Schutzmechanismen des Haager Kindesentführungsübereinkommens und seine Effektivität aus dem Blickwinkel des russischen Rechts grundlegend analysiert und es wird anhand einer Darstellung der Rechtslage vor und nach dem Beitritt die Bedeutung des Übereinkommens für internationale Kindesentführungen hervorgehoben.
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Autorenporträt
Galina Daskalov, geboren 1987 in Russland, studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie von 2014 bis 2016 im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit Stationen in Singapur und München. Die Autorin promovierte von 2012 bis 2018 unter Betreuung von Prof. Dr. Alexander Trunk am Lehrstuhl für Osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seit 2016 ist sie als Syndikusrechtsanwältin in einem internationalen Konzern in München tätig.