Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Schwerpunktbereich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Skandale am Neuen Markt - die Stichworte sind hier Comroad, Infomatec und EM.TV - und deren rechtliche Aufarbeitung offenbarten ein Defizit des deutschen Anlegerschutzes:Obwohl die Zivilgerichte festgestellt hatten, dass die Veröffentlichungen falscher Ad-hoc-Mitteilungen zur Manipulation der Marktpreise geführt und viele Anleger daraufhin erhebliche Schäden erlitten hatten, waren Schadensersatzforderungen nach allgemeinem Deliktsrecht gegen die Emittenten oder deren Organe nur selten erfolgreich. Dies erkennend schuf der Gesetzgeber 2002 durch das 4. Finanzmarktfördergesetz (FFG) mit den §§ 37b, c WpHG spezialgesetzliche Normen für die Kompensation von Schäden, die durch fehlerhafte oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen verursacht werden.Ziel der nachfolgenden Darstellung ist es, das Haftungskonzept für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen, das nunmehr aus § 37c und diversen anderen - insbesondere deliktischen - Ansprüchen besteht, vorzustellen und auf seine neuralgischen Punkte hin zu untersuchen.In diesem Zusammenhang ist insbesondere die "IKB-Entscheidung" des BGH vom 13.12.2011 zu berücksichtigen, in der die Tatbestandsmerk-male der §§ 37b, c erstmals höchstrichterlich analysiert wurden.
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