Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bildet die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Steuerrecht. Daraus resultieren zahlreiche dogmatische Probleme. Von besonderer Bedeutung für die Interpretation des Tatbestandes ist dabei das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung - wie auch der Betrug ist sie ein verhaltensgebundenes Delikt. Ausgehend vom Wortlaut der Norm und unter Berücksichtigung historischer Versuche, das Handlungsunrecht zu bestimmen, zeigt der Autor die der gängigen Tatbestandsinterpretation inhärenten Widersprüche auf. Sodann ermittelt er auf der Grundlage…mehr
Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bildet die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Steuerrecht. Daraus resultieren zahlreiche dogmatische Probleme. Von besonderer Bedeutung für die Interpretation des Tatbestandes ist dabei das Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung - wie auch der Betrug ist sie ein verhaltensgebundenes Delikt. Ausgehend vom Wortlaut der Norm und unter Berücksichtigung historischer Versuche, das Handlungsunrecht zu bestimmen, zeigt der Autor die der gängigen Tatbestandsinterpretation inhärenten Widersprüche auf. Sodann ermittelt er auf der Grundlage strafrechtsdogmatischer Grundsätze das spezifische Handlungsunrecht der Steuerhinterziehung. Dies führt zu einer klareren Abgrenzung der tatbestandseigenen Begehungsvarianten und zuletzt zu einer Normfassung, die die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht optimiert.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Einführung.- 1 370 AO im Strafrechtssystem.- 1.1 Rechtsgut.- 1.2 Tatobjekt.- 1.3 Deliktsnatur.- 1.4 Täterkreis.- 1.5 Verhältnis zu anderen Normen des Strafrechts.- 1.6 Zusammenfassung des ersten Teiles.- 2 Die Hinterziehungshandlung in 370 AO.- 2.1 Struktur des Tatbestandes nach herrschender Meinung.- 2.2 Begründungsversuche.- 2.3 Ergebnis und Ausblick.- 3 Historische Versuche, das Handlungsunrecht zu bestimmen.- 3.1 Einführung.- 3.2 "Steuerunehrlichkeit" als Präzisierungsversuch.- 4 Eingrenzung des Handlungsunrechts und Interpretationsmodell für den Tatbestand de lege lata.- 4.1 Darstellung des Modells.- 4.2 Vorteile.- 4.3 Voraussetzungen.- 5 Fâlluntersuchung.- 5.1 Abgabe einer Steuererklärung mit fehlerhaften Angaben.- 5.2 Abgabe einer Steueranmeldung mit fehlerhaften Angaben.- 5.3 Unterlassen der Berichtigung gemäß 153 Abs. 1 AO.- 5.4 Unterlassen der Benachrichtigung gemäß 153 Abs. 2 AO.- 5.5 Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde bekannten Steuerpflichtigen.- 5.6 Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde unbekannten Steuerpflichtigen.- 5.7 Nichtberichtigung einer Schätzung nach vorsatzloser Nichtabgabe.- 5.8 Hinterziehung im Beitreibungsverfahren.- 6 Ergebnis der Falluntersuchung.- 6.1 Zusammenstellung.- 6.2 Bedeutung für das Verhältnis der Begehungsvarianten Nr. 1 und Nr. 2 zueinander.- 7 Bedeutung für das Verhältnis von 370 AO zu 263 StGB.- 7.1 Vergleich des objektiven Tatbestandes.- 7.2 Vergleich des subjektiven Tatbestandes.- 7.3 Fazit des Vergleiches.- 8 Vorschlag einer Neuformulierung.
Einführung.- 1 370 AO im Strafrechtssystem.- 1.1 Rechtsgut.- 1.2 Tatobjekt.- 1.3 Deliktsnatur.- 1.4 Täterkreis.- 1.5 Verhältnis zu anderen Normen des Strafrechts.- 1.6 Zusammenfassung des ersten Teiles.- 2 Die Hinterziehungshandlung in 370 AO.- 2.1 Struktur des Tatbestandes nach herrschender Meinung.- 2.2 Begründungsversuche.- 2.3 Ergebnis und Ausblick.- 3 Historische Versuche, das Handlungsunrecht zu bestimmen.- 3.1 Einführung.- 3.2 "Steuerunehrlichkeit" als Präzisierungsversuch.- 4 Eingrenzung des Handlungsunrechts und Interpretationsmodell für den Tatbestand de lege lata.- 4.1 Darstellung des Modells.- 4.2 Vorteile.- 4.3 Voraussetzungen.- 5 Fâlluntersuchung.- 5.1 Abgabe einer Steuererklärung mit fehlerhaften Angaben.- 5.2 Abgabe einer Steueranmeldung mit fehlerhaften Angaben.- 5.3 Unterlassen der Berichtigung gemäß 153 Abs. 1 AO.- 5.4 Unterlassen der Benachrichtigung gemäß 153 Abs. 2 AO.- 5.5 Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde bekannten Steuerpflichtigen.- 5.6 Nichtabgabe der Steuererklärung für einen der Behörde unbekannten Steuerpflichtigen.- 5.7 Nichtberichtigung einer Schätzung nach vorsatzloser Nichtabgabe.- 5.8 Hinterziehung im Beitreibungsverfahren.- 6 Ergebnis der Falluntersuchung.- 6.1 Zusammenstellung.- 6.2 Bedeutung für das Verhältnis der Begehungsvarianten Nr. 1 und Nr. 2 zueinander.- 7 Bedeutung für das Verhältnis von 370 AO zu 263 StGB.- 7.1 Vergleich des objektiven Tatbestandes.- 7.2 Vergleich des subjektiven Tatbestandes.- 7.3 Fazit des Vergleiches.- 8 Vorschlag einer Neuformulierung.
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