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Wer etwas über brandenburgisch-preußische Baukultur und Landschaftsgestaltung erfahren möchte, der fahre nach Neustadt (Dosse). In der Region um Neustadt schufen Staat und Krone seit dem 17. Jahrhundert durch die Trockenlegung der Dosse-Niederung, die Gründung von Stadt und Domänenamt Neustadt sowie den Betrieb einer königlich-privilegierten Silberhütte und einer Spiegelmanufaktur mehrfach mustergültige Beispiele für die infrastrukturelle Modernisierung des Landes. Planung und Bau des Königlichen Haupt- und Landgestüts bei Neustadt in den Jahren 1787 - 91 waren Teil eines landesweiten…mehr

Produktbeschreibung
Wer etwas über brandenburgisch-preußische Baukultur und Landschaftsgestaltung erfahren möchte, der fahre nach Neustadt (Dosse). In der Region um Neustadt schufen Staat und Krone seit dem 17. Jahrhundert durch die Trockenlegung der Dosse-Niederung, die Gründung von Stadt und Domänenamt Neustadt sowie den Betrieb einer königlich-privilegierten Silberhütte und einer Spiegelmanufaktur mehrfach mustergültige Beispiele für die infrastrukturelle Modernisierung des Landes. Planung und Bau des Königlichen Haupt- und Landgestüts bei Neustadt in den Jahren 1787 - 91 waren Teil eines landesweiten Vorhabens zur Verbesserung der Pferdezucht, um die preußische Armee von teuren Pferdeimporten unabhängig zu machen. Die Gestütsbauten erhielten eine zeitgemäß schlichte und effiziente architektonische Ausformung.Dennoch wurde weder auf eine harmonische städtebauliche Ordnung der Gesamtanlage noch auf gärtnerische Gestaltungselemente verzichtet. Beides macht bis heute wesentlich den ästhetischen Reizdes Brandenburgischen Haupt- und Landgestüts aus. Und da die Planungen vom Ende des 18. Jahrhunderts sich bis zur Gegenwart als zweckmäßig erwiesen, werden in den Neustädter Gestütsanlagen wie eh und je Pferde gezüchtet. Allerdings bedurfte es in den vergangenen fünfzehn Jahren umfangreicher Restaurierung, Sanierung und Modernisierung, um das Baudenkmal für die tierschutzgerechte, zeitgemäße Pferdehaltung, den Pferdesport und den Tourismus zu erhalten. Dass die Besucher heute in Neustadt ein glänzendes »Sanssouci der Pferde« erleben können, ist nicht zuletzt dieser langjährigen denkmalpflegerischen Betreuung und der großzügigen Förderung durch das Land Brandenburg und die Europäische Union zu verdanken.
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Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 15.05.2017

Die Last des alten Hauses
Subventionen erhalten Denkmale und deren Pfleger

Dass staatliche Mittel zur Förderung eines Wirtschaftszweigs hohe Multiplikatoreffekte haben, wird von allen Subventionsempfängern gerne vorgebracht. Nicht anders ist es bei der Denkmalpflege. "Jeder öffentliche Zuschuss, den Bund, Länder oder Kommunen als direkte Finanzhilfe für Maßnahmen privater Denkmaleigentümer bewilligten, lösen Folgeinvestitionen in bis zu zehnfacher Höhe des Fördervolumens aus", schreibt Jörg Haspel, Landeskonservator beim Berliner Denkmalamt im "Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege". Das beachtliche Standardwerk wird in der 4. Auflage von Dimitrij Davydov und Jörg Spennemann herausgegeben. Darin werden auch die denkmalspezifischen Steuervergünstigungen nicht verschwiegen, die zu Steuermindereinnahmen führen.

Im 25. Subventionsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 werden sie mit mehr als 110 Millionen Euro angegeben. Das sind 0,016 Prozent der bundesdeutschen Steuereinnahmen. Für die Bundesregierung ist diese Form der Förderung wirksamer und kostengünstiger als direkte Finanzhilfen. Zudem ermittelte die Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalpflege in Fulda dadurch Mehreinnahmen an anderer Stelle, etwa bei der Lohnsteuer oder der Gewerbesteuer. Rund 100 000 Arbeitsplätze im Handwerk werden durch die staatliche Förderung der Denkmalpflege erhalten. "Dabei sind die Fördermaßnahmen auf dem riesigen Arbeitsmarkt der Stadterneuerung und Altbausanierung noch nicht einmal berücksichtigt", ergänzt Haspel.

Dass Subventionen zu einem verstärkten Kapitaleinsatz von Privaten führen, beantwortet freilich noch nicht die Frage, ob der Erhalt von Baukultur an sich ökonomisch sinnvoll ist. Haspel spricht von einem weichen Standortvorteil: "Der Denkmal- und Altbaubestand gilt zunehmend als wichtiger Imagewert für Standortentscheidungen der Wirtschaft im internationalen Wettbewerb und in der Konkurrenz der Städte." Denkmäler seien Unikate, die auch eine exklusive Geschäftsadresse darstellen und somit Prestigewert entfalten. Dabei könne keine andere Großstadt in Deutschland einen mit Berlin vergleichbaren Denkmalbestand an historischen Industrie-, Gewerbe- und Technikbauten aufweisen. "Die Produktionshallen und Bürobauten von Peter Behrens in Oberschöneweide oder die Fabrik- und Wohnbauten der Siemens-Grundstücksverwaltung sind nur einige der Adressen, die man als veritable Raritäten einstufen möchte." Gleiches gilt aber auch für das Hamburger Gängeviertel, das Walzstahlhaus in Düsseldorf oder die Weiße Villa in Wittenberge. Eine spektakuläre Restaurierung wurde vor kurzem aus dem brandenburgischen Neustadt (Dosse) gemeldet. Durch jahrelange Arbeiten wurde das dortige Haupt- und Landgestüt zu einem lebendigen Denkmal von Baukunst, Landschaftsgestaltung und Pferdezucht. Das "Sanssouci der Pferde" mit einer 225-jährigen Tradition entwickelt sich nun zum Tourismusmagnet in der strukturschwachen Ostprignitz - was vor allem der denkmalpflegerischen Betreuung zu verdanken ist. Ein lesenswertes Buch, verantwortet von Thomas Drachenberg, Regine Ebert und Carolin Schilde, gibt über die Geschichte und die Arbeiten an Gestüten und Gärten bereitwillig Auskunft.

Eine weitere Publikation informiert über den neuesten Stand in der zentralen Frage der "richtigen" Ausbalancierung von Denkmalschutz und Eigentum. "Quo vadis Denkmalrecht? - Kulturerbe zwischen Pflege und Recht" ist in der Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz erschienen. Dabei wird das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht von Privatpersonen anerkannt - aber auch auf die ebenfalls im Grundgesetz verankerte Formulierung hingewiesen, wonach das Eigentum zugleich dem Allgemeinwohl zu dienen hat. Andererseits gilt: Denkmalschutzrechtliche Regelungen, die bewirken, dass das private Eigentum an einem Denkmal nur noch der Allgemeinheit, aber nicht mehr seinem Eigentümer dient, sind verfassungswidrig.

Dementsprechend entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999, dass der Kernbereich der Eigentumsgarantie nicht ausgehöhlt werden dürfe. Dies sei der Fall, wenn "selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch nicht veräußern kann". Seit Jahren wird vor den Gerichten gestritten, wo diese Grenze schon oder noch nicht erreicht ist. Annette Guckelberger von der Universität des Saarlandes fasst in ihrem Beitrag die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung treffend zusammen: "In der Praxis überwiegen Fälle, in denen Eigentümer Änderungen am Denkmal begehren, weil dessen unveränderte Beibehaltung wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Dabei besteht eine Neigung zur individuellen Argumentation. Diese ausschließlich an der individuellen Situation des Eigentümers orientierte subjektive Zumutbarkeitsprüfung konnte sich zu Recht nicht durchsetzen. Denn sie würde dazu führen, dass der Denkmalschutz je nach reichem oder armem Eigentümer variieren würde." Aus diesem Grund ist eine objektive oder objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzunehmen. Das Denkmal muss sich auf Dauer selbst tragen können - die eingangs erwähnten Steuererleichterungen eingerechnet. Hinzu kommt freilich der große immaterielle Wert eines solchen Kulturgutes.

JOCHEN ZENTHÖFER

Dieter Martin, Michael Krautzberger (Begründer)/ Dimitrij Davydov, Jörg Spennemann (Herausgeber): Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege. C.H. Beck, München, 4. Auflage, 2017, 869 Seiten. 95 Euro

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum/Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse): Das Haupt- und Landgestüt in Neustadt (Dosse). Lukas Verlag, 2016, 142 Seiten, 30 Euro

Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz: Quo vadis Denkmalrecht? Kulturerbe zwischen Pflege und Recht. Eigenverlag, 2017, 171 Seiten, kostenfrei, auch online abrufbar unter http://bit.ly/2npdYMM

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