Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist gerade für Führungskräfte in der stationären Langzeitpflege und in Behinderteneinrichtungen besonders wichtig, da diese mit ihrem Wissen über das Heimaufenthaltsgesetz und ihrer Haltung zu diesem einen wichtigen Multiplikator für ihre Mitarbeiter/innen darstellen sollten. Das Augenmark der Führungskräfte sollte hier sowohl auf der größtmöglichen Sicherheit der Bewohner/innen der jeweiligen Einrichtung, auf der Wahrung der Menschenrechte der betroffenen Person, aber auch auf der rechtlichen Absicherung der Pflegepersonen liegen.