All die Dinge, die einen Menschen im Alltag umgeben haben, bleiben übrig, wenn sie oder er gestorben ist. Selten können Bett, Schränke, Kleider, Ausweise und Familienfotos bleiben, wo sie bis anhin waren. Nun müssen andere darüber bestimmen, was damit geschehen soll. Ausgerechnet dann, wenn endgültig feststeht, dass man nie wieder ein Gespräch mit der Verstorbenen führen kann, ausgerechnet, wenn der Text der Todesanzeige formuliert werden soll und Versicherungsmitgliedschaften gekündigt werden müssen, gilt es, unzählige Entscheidungen über Gegenstände zu fällen, oft unter Zeitdruck. Es erstaunt nicht, dass sich jene, die einmal eine Wohnung oder ein Haus geräumt haben, oft noch lange an die Räumungszeit erinnern. Administrative, religiöse oder rechtliche Aspekte beim Umgang mit einem Nachlass, insbesondere hinsichtlich Vermögenswerten, werden in zahlreichen Publikationen behandelt. Doch der weitaus grösste Teil von Hinterbliebenem besteht aus abgenutzten Möbeln, gebrauchten Geräten, Kleidern und weiteren Alltagsresten. Was aber auf Anhieb als nahezu wertlos erscheint, mag auf die Räumenden alles andere als bedeutungslos wirken. «Das Hinterbliebene» ist zur Vorbereitung auf die Räumungszeit gedacht, während der die Publikation als Nachschlagwerk dienlich sein kann. Sie soll Interessierte auf dem Weg zur angemessenen Entscheidung unterstützen, wenn sie eines Tages rasch entscheiden müssen, ob sie nur das eine oder auch alle anderen Frotteetücher oder Buchstützen behalten, verschenken, verkaufen oder entsorgen wollen. www.VivianneBerg.net