Im Jahr 2017 ist das immaterielle Schadensersatzrecht um den Anspruch auf Hinterbliebenengeld erweitert worden. Die deutsche Zivilrechtsordnung enthält damit erstmalig eine Anspruchsgrundlage für eine immaterielle Entschädigung bei erlittenem seelischen Leid. Ein Anspruch besteht jedoch nur für Hinterbliebene einer verstorbenen nahestehenden Person. Diese Arbeit widmet sich der Frage unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht. Dabei setzt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage des anspruchsberechtigten Personenkreises auseinander. Der Gesetzgeber fordert ein…mehr
Im Jahr 2017 ist das immaterielle Schadensersatzrecht um den Anspruch auf Hinterbliebenengeld erweitert worden. Die deutsche Zivilrechtsordnung enthält damit erstmalig eine Anspruchsgrundlage für eine immaterielle Entschädigung bei erlittenem seelischen Leid. Ein Anspruch besteht jedoch nur für Hinterbliebene einer verstorbenen nahestehenden Person. Diese Arbeit widmet sich der Frage unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht. Dabei setzt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage des anspruchsberechtigten Personenkreises auseinander. Der Gesetzgeber fordert ein sog. »besonderes persönliches Näheverhältnis«. Unbeantwortet lässt der Gesetzgeber zudem die Frage, ob und wie eine Entschädigung aufgrund der Tötung einer nahestehenden Person in Geld bemessen werden kann. Für diese Frage werden der Sinn und Zweck des Hinterbliebenengeldes mithilfe der für das Schadensersatzrecht entwickelten Ausgleichs-, Genugtuungs- und Präventionsfunktion untersucht.
Annalena Schneider studierte von 2010 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover, an der sie anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin von 2017 bis 2022 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht bei Herrn Prof. Dr. Eichelberger, LL.M.oec.tätig war. In dieser Zeit absolvierte Annalena Schneider auch das Referendariat am OLG Celle. Derzeit ist sie als Rechtsanwältin in Hannover tätig.
Inhaltsangabe
A. Einführung
B. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld gem. 844 Abs. 3 BGB - Eine erste Bestandsaufnahme Beweggründe für die Einführung des Hinterbliebenengeldes - Die Nichtberücksichtigung eines Angehörigenschmerzensgeldes durch das 2. SchadÄndG - Das Hinterbliebenengeld im System des Deliktsrechts - Das Hinterbliebenengeld gem. 844 Abs. 3 BGB - die Anspruchsvoraussetzungen auf haftungsbegründender und haftungsausfüllender Ebene
C. Der immaterielle Schadensersatz Einführung - Die historische Entwicklung des immateriellen Schadensersatzes - Überblick über das System des immateriellen Schadensersatzes - Das 2. SchadÄndG
D. Das neue Hinterbliebenengeld vor dem Hintergrund des immateriellen Schadensersatzes Die Rechtsnatur des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes - Die Bemessung der Entschädigung des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes - Der Anwendungsbereich des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes
E. Die Konkretisierung der Anspruchsvoraussetzungen des 844 Abs. 3 BGB auf haftungsbegründender und haftungsausfüllender Ebene Restriktive Auslegung der Voraussetzungen des 844 Abs. 3 BGB - Die Voraussetzungen gem. 844 Abs. 3 BGB auf haftungsbegründender Ebene - Die Bemessung der Hinterbliebenengeldentschädigung gem. 844 Abs. 3 BGB auf haftungsausfüllender Ebene - Der Vorschlag für einen Fragebogen als Hilfestellung zur Feststellung der Anspruchsberechtigung gem. 844 Abs. 3 BGB
F. Zusammenfassung Kein immaterieller Schadensersatzanspruch i.S.d. 253 Abs. 2 BGB - Das Näheverhältnis als anspruchsbegründende Voraussetzung gem. 844 Abs. 3 BGB - Das Näheverhältnis als Bemessungsgrundlage auf haftungsausfüllender Ebene - Vorschlag zur Festsetzung von Ausgangsbeträgen
Literatur- Internetquellen- und Stichwortverzeichnis
B. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld gem. 844 Abs. 3 BGB - Eine erste Bestandsaufnahme Beweggründe für die Einführung des Hinterbliebenengeldes - Die Nichtberücksichtigung eines Angehörigenschmerzensgeldes durch das 2. SchadÄndG - Das Hinterbliebenengeld im System des Deliktsrechts - Das Hinterbliebenengeld gem. 844 Abs. 3 BGB - die Anspruchsvoraussetzungen auf haftungsbegründender und haftungsausfüllender Ebene
C. Der immaterielle Schadensersatz Einführung - Die historische Entwicklung des immateriellen Schadensersatzes - Überblick über das System des immateriellen Schadensersatzes - Das 2. SchadÄndG
D. Das neue Hinterbliebenengeld vor dem Hintergrund des immateriellen Schadensersatzes Die Rechtsnatur des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes - Die Bemessung der Entschädigung des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes - Der Anwendungsbereich des Hinterbliebenengeldes unter Berücksichtigung des immateriellen Schadensersatzes
E. Die Konkretisierung der Anspruchsvoraussetzungen des 844 Abs. 3 BGB auf haftungsbegründender und haftungsausfüllender Ebene Restriktive Auslegung der Voraussetzungen des 844 Abs. 3 BGB - Die Voraussetzungen gem. 844 Abs. 3 BGB auf haftungsbegründender Ebene - Die Bemessung der Hinterbliebenengeldentschädigung gem. 844 Abs. 3 BGB auf haftungsausfüllender Ebene - Der Vorschlag für einen Fragebogen als Hilfestellung zur Feststellung der Anspruchsberechtigung gem. 844 Abs. 3 BGB
F. Zusammenfassung Kein immaterieller Schadensersatzanspruch i.S.d. 253 Abs. 2 BGB - Das Näheverhältnis als anspruchsbegründende Voraussetzung gem. 844 Abs. 3 BGB - Das Näheverhältnis als Bemessungsgrundlage auf haftungsausfüllender Ebene - Vorschlag zur Festsetzung von Ausgangsbeträgen
Literatur- Internetquellen- und Stichwortverzeichnis
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