89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Im Jahr 2017 ist das immaterielle Schadensersatzrecht um den Anspruch auf Hinterbliebenengeld erweitert worden. Die deutsche Zivilrechtsordnung enthält damit erstmalig eine Anspruchsgrundlage für eine immaterielle Entschädigung bei erlittenem seelischen Leid. Ein Anspruch besteht jedoch nur für Hinterbliebene einer verstorbenen nahestehenden Person. Diese Arbeit widmet sich der Frage unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht. Dabei setzt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage des anspruchsberechtigten Personenkreises auseinander. Der Gesetzgeber fordert ein…mehr

Produktbeschreibung
Im Jahr 2017 ist das immaterielle Schadensersatzrecht um den Anspruch auf Hinterbliebenengeld erweitert worden. Die deutsche Zivilrechtsordnung enthält damit erstmalig eine Anspruchsgrundlage für eine immaterielle Entschädigung bei erlittenem seelischen Leid. Ein Anspruch besteht jedoch nur für Hinterbliebene einer verstorbenen nahestehenden Person. Diese Arbeit widmet sich der Frage unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld besteht. Dabei setzt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage des anspruchsberechtigten Personenkreises auseinander. Der Gesetzgeber fordert ein sog. »besonderes persönliches Näheverhältnis«. Unbeantwortet lässt der Gesetzgeber zudem die Frage, ob und wie eine Entschädigung aufgrund der Tötung einer nahestehenden Person in Geld bemessen werden kann. Für diese Frage werden der Sinn und Zweck des Hinterbliebenengeldes mithilfe der für das Schadensersatzrecht entwickelten Ausgleichs-, Genugtuungs- und Präventionsfunktion untersucht.
Autorenporträt
Annalena Schneider studierte von 2010 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover, an der sie anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin von 2017 bis 2022 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht bei Herrn Prof. Dr. Eichelberger, LL.M.oec.tätig war. In dieser Zeit absolvierte Annalena Schneider auch das Referendariat am OLG Celle. Derzeit ist sie als Rechtsanwältin in Hannover tätig.