Knapp 20 Jahre nach dem Ende des Khmer Rouge-Regimes, das bis zu drei Millionen Todesopfer forderte, traten die Vereinten Nationen 1997 erstmals in Verhandlungen mit Kambodscha über die Errichtung eines Sondergerichts. Die Arbeit behandelt das nunmehr im Jahr 2006 etablierte Khmer Rouge-Tribunal und untersucht anhand dieser Fallstudie, inwieweit die neuen institutionellen Mischformen der hybriden Tribunale in die bestehenden Ausprägungen bisheriger rechtlicher Mechanismen zur Aufarbeitung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit passen und ob sie gleichermaßen schlechter oder besser geeignet sind, Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten, ihnen nachhaltig entgegenzuwirken, zu einer nationalen oder internationalen Aussöhnung beizutragen und Rechtsstaatlichkeit herzustellen. Es wird der Frage nachgegangen, inwiefern internationalisierte Tribunale im Verhältnis zu nationalen Gerichten, internationalen Ad hoc-Tribunalen - wie dem ICTY - oder zum Internationalen Strafgerichtshof eine Existenzberechtigung aufweisen und ob ihnen Modellcharakter zuerkannt werden kann, um sich auch langfristig als wirksames Mittel zur Durchsetzung internationalen Rechts zu behaupten.