Gegenstand dieser Untersuchung ist die dogmatische Begründung für das In-House Geschäft im EG-Vergaberecht. Das In-House Geschäft hat erhebliche praktische Bedeutung, vor allem bei der Auftragsvergabe von Kommunen an Unternehmen, an denen sie beteiligt sind. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die Auftragsvergabe dem Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts unterliegt und als öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Teckal ist über die bestehenden Ausnahmevorschriften des Vergaberechts hinaus bei In-House Geschäften eine Ausschreibung unter bestimmten Voraussetzungen entbehrlich. Die Arbeit untersucht die materiell-rechtliche Legitimation der ausschreibungsfreien In-House Vergabe und deren dogmatische Begründung. Darauf aufbauend werden europarechtliche Kriterien für die Voraussetzungen der In-House-Vergabe entwickelt.