Das Insolvenzrecht befasst sich mit Insolvenzen und der Verwaltung des Vermögens von Insolvenzen durch die Gläubiger. Es handelt sich um ein sehr altes Recht, das auf die alten römischen Gesetze zurückgeht. Ein Insolventer ist in erster Linie ein Schuldner, der nicht in der Lage ist, seine Schulden gegenüber seinen Gläubigern zu begleichen, weil seine Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen. Das Insolvenzrecht räumt Gläubigern und Schuldnern einige Privilegien ein: Einerseits zwingt es den Konkursschuldner, sein Vermögen ohne betrügerische Verheimlichung den Gläubigern zur Verfügung zu stellen; andererseits wird der Konkursschuldner vor Haft, unnötigen Schikanen und anderen Verbindlichkeiten bewahrt. Das Insolvenzrecht ist so konzipiert, dass der Schuldner nach seiner Entlastung die Möglichkeit hat, ein neues Leben zu beginnen, frei von den Forderungen der Gläubiger. Das Insolvenzrecht verhindert auch ein unnötiges Gerangel zwischen den Gläubigern, um an das Vermögen desSchuldners zu gelangen. Es sorgt dafür, dass zwischen Gläubigern und Schuldnern kein Betrug oder geheime Absprachen stattfinden. Es sieht auch Mechanismen vor, mit denen alle Gläubiger gerecht befriedigt werden können.