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Das Recht der Nachrichtendienste enthält die Selbstbeschränkung des Staates, wahre Informationen auch dann nicht zu nutzen, wenn sie dem Betroffenen oder dem Ansehen des Verwaltungsverfahrens schaden. Angelehnt an die strafprozessuale Dogmatik der Beweisverbotslehre belegt die Arbeit die Existenz von Informationsverwendungsverboten im Nachrichtendienstrecht. Dabei wendet sie eine modifizierte Abwägungslösung an, die die Stellung der Nachrichtendienste in der deutschen Sicherheitsarchitektur als Gefahrenabwehrbehörden angemessen berücksichtigt. Im Vergleich zur strafprozessualen Diskussion…mehr

Produktbeschreibung
Das Recht der Nachrichtendienste enthält die Selbstbeschränkung des Staates, wahre Informationen auch dann nicht zu nutzen, wenn sie dem Betroffenen oder dem Ansehen des Verwaltungsverfahrens schaden. Angelehnt an die strafprozessuale Dogmatik der Beweisverbotslehre belegt die Arbeit die Existenz von Informationsverwendungsverboten im Nachrichtendienstrecht. Dabei wendet sie eine modifizierte Abwägungslösung an, die die Stellung der Nachrichtendienste in der deutschen Sicherheitsarchitektur als Gefahrenabwehrbehörden angemessen berücksichtigt. Im Vergleich zur strafprozessualen Diskussion kommt den absoluten Informationsverwendungsverboten eine ungleich größere Bedeutung zu, weil im Rahmen internationaler Kooperationen die grundrechtlichen Mindeststandards regelmäßig unterlaufen werden. Die hieraus abgeleiteten Änderungsvorschläge berücksichtigen die herausgehobene Stellung der Dienste zum Schutze innerer und äußerer Sicherheit und bringen den Grundrechtsschutz und die Staatsaufgabe Sicherheit in einen schonenden Ausgleich.
Autorenporträt
Johannes Höhner ist Verwaltungswissenschaftler und Referent im öffentlichen Dienst. Nach seinem Studium zum Diplom Verwaltungswirt (FH) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolvierte er den Master of Public Administration (M.A.) an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.