Im Zentrum der ärztlichen Informationspflichten steht die Sicherstellung des Behandlungserfolgs. Doch darf sich der Arzt hierbei auf das klinische Krankheitsbild des Patienten zurückziehen oder kann es geboten sein, auch dessen persönliche und berufliche Hintergründe zu erfragen? Robin Stubenrauch untersucht, inwieweit psychosoziale Faktoren zur Ausdehnung der medizinischen Indikation führen und auf das informatorische Arzt-Patienten-Gespräch nach § 630c Abs. 2 S. 1 BGB abfärben können. Der Autor entwickelt Rahmenparameter, welche die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaft kommunizierten Behandlungsplanung und die Stellung einer nicht patientengerechten Indikation in den Blick nehmen. In diesem Kontext werden der Kommunikationsprozess sowie der Verantwortungsbereich zwischen Arzt und Patient auch aus einem interdisziplinären Blickwinkel analysiert.
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