Für den Rechtsanwender stellen die Tatbestände der steuerrechtlichen Gewinnrealisierung eine besondere Herausforderung dar, denn die Regelungen entbehren jeder sinnvollen äußeren Systematik. Sie sind über eine Mehrzahl von Gesetzen verstreut, unvollständig und nicht nur wegen des Verweises auf die GoB konkretisierungs- und ergänzungsbedürftig. Vor allem wurden sie Opfer einer von Lobbyismus, tagespolitischen Interessen und fiskalischen Motiven geprägten, überstürzten und undurchdachten Änderungsgesetzgebung. Die Vielzahl punktueller Änderungen hat ein Normenchaos hinterlassen. Infolge dessen erschließt sich auch die innere Systematik der Vorschriften nicht einmal auf den zweiten Blick. Wer die Besteuerungstatbestände anwenden will, kommt jedoch nicht ohne Kenntnis ihres inneren Systems, ihrer Wertungen aus. Diese Arbeit ermittelt vier Prinzipien, die der einkommensteuerrechtlichen Gewinnrealisierung zugrunde liegen. In dieses System fügt sich der Verzicht auf die Gewinnverwirklichung nach
6 Abs. 3 EStG nicht ein. Die Vorschrift wird als wirtschaftspolitisch motivierte Sozialzwecknorm - als Steuersubvention - identifiziert, die das Maß des Erforderlichen übersteigt.
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6 Abs. 3 EStG nicht ein. Die Vorschrift wird als wirtschaftspolitisch motivierte Sozialzwecknorm - als Steuersubvention - identifiziert, die das Maß des Erforderlichen übersteigt.
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