Mit Inkrafttreten der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) und Errichtung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 1979 gelangte das interamerikanische System zum Schutz der Menschenrechte in institutioneller Hinsicht zu seiner vollen Entfaltung. Zusätzlich zur Arbeit der seit 1959 existierenden Interamerikanischen Kommission zum Schutz der Menschenrechte konnte nun durch verbindliche Rechtsprechung und interpretierender Gutachten des Gerichtshofs ein zusätzlicher Beitrag zum Menschenrechtsschutz in der amerikanischen Hemisphäre geleistet werden. Gleichzeitig waren und sind die Strukturen und formalen Grundlagen des Menschenrechtsschutzsystems auf dem amerikanischen Kontinent einem kontinuierlichen Wandel unterworfen, dessen Grundlinien, Ergebnisse und Schwierigkeiten einer eingehenden Betrachtung bedürfen. Insofern führt der Verfasser zunächst in die historischen Hintergründe des interamerikanischen Systems und seiner Institutionen ein, um dann einen detaillierten Überblick der Reformbemühungen und wiederum deren Hintergründe zu geben. Auf dieser Grundlage werden abschließend Erfolge und Schwierigkeiten der Reformbewegung thematisiert sowie ein Ausblick auf die drängendsten Fragen der Zukunft ermöglicht.
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