Die Arbeit befasst sich mit dem interpersonalen Korrespondenzprinzip im Einkommenssteuerrecht. Kernaussage dieses Prinzips ist, dass bestimmte Leistungen zwischen zwei Steuerpflichtigen, insbesondere Unterhalts- und Versorgungsleistungen, hinsichtlich ihrer Abziehbarkeit auf Geberseite und der Steuerbarkeit auf Empfängerseite entsprechend zu behandeln sein sollen. Der Autor stellt das interpersonale Korrespondenzprinzip anhand der tragenden verfassungsrechtlichen Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Frage und gelangt unter Berücksichtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips und des mit ihm verbundenen Grundsatzes der Individualbesteuerung zu dem Ergebnis, dass eine interpersonale Korrespondenz lediglich Folge, nicht aber Voraussetzung einer sachgerechten Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit sein kann.