Das islamische Recht ist im Westen durch spektakuläre Todesurteile und drakonische Körperstrafen in Verruf geraten, ansonsten aber weitgehend unbekannt. Was ist die Scharia? Was ist eine Fatwa? Kann es im Islam eine Gleichberechtigung der Geschlechter geben? Diese und andere Fragen behandelt Mathias Rohe in der ersten umfassenden Darstellung des islamischen Rechts seit Jahrzehnten.
Rohe beschreibt die Entstehung, Entwicklung und gegenwärtige Ausformung des islamischen Rechts, erläutert islamische Rechtsfindungsmethoden und schildert die Grundzüge des Familien-, Völker-, Straf- und Wirtschaftsrechts. Dabei kommen auch grundlegende Unterschiede zwischen Sunniten, Schiiten und anderen Richtungen zur Sprache. Sein besonderes Augenmerk gilt den Regelungen für Muslime in einer nichtislamischen Umgebung, vor allem in Deutschland. Ein Ausblick auf Perspektiven des islamischen Rechts in einer globalisierten Welt beschließt dieses anschaulich geschriebene Standardwerk.
Rohe beschreibt die Entstehung, Entwicklung und gegenwärtige Ausformung des islamischen Rechts, erläutert islamische Rechtsfindungsmethoden und schildert die Grundzüge des Familien-, Völker-, Straf- und Wirtschaftsrechts. Dabei kommen auch grundlegende Unterschiede zwischen Sunniten, Schiiten und anderen Richtungen zur Sprache. Sein besonderes Augenmerk gilt den Regelungen für Muslime in einer nichtislamischen Umgebung, vor allem in Deutschland. Ein Ausblick auf Perspektiven des islamischen Rechts in einer globalisierten Welt beschließt dieses anschaulich geschriebene Standardwerk.
Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension
Die Neigung zu Pauschalurteilen im Umgang mit muslimischem Recht ist Peter Heine gut bekannt. Dem Juristen und Islamwissenschaftler Mathias Rohe traut er allerdings mehr zu. Rohes Buch zum Thema erscheint ihm als so kenntnis- wie faktenreiche Korrektur gängiger Vorurteile gegenüber der Scharia. Weil Rohe zugleich verschiedene Aspekte der islamischen Rechtssprechung problematisiert und rechtshistorisch erläutert, vermag der Rezensent zu erkennen, wie vielfältig dieses Recht ist und wie schwierig sich der Umgang damit in westlichen oder nichtmuslimischen Gesellschaften gestalten muss. Die von Rohe gewählten Beispiele führen Heine allerdings auch die Unkenntnis vor Augen, mit der Vertreter des islamischen Rechts in Kanada, Indien und Deutschland "ihr" Recht vertreten.
© Perlentaucher Medien GmbH
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