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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,3, Hochschule Neubrandenburg, Veranstaltung: Sozial- und Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das japanische Gesundheitssystem wurde im Jahre 1961 eingeführt und ermöglicht es jedem, die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, die er benötigt. Hierfür ist es erforderlich, Mitglied einer Krankenkasse zu sein. So verfügt Japan - ähnlich wie Deutschland - über ein gegliedertes Krankenversicherungssystem, mit einem Unterschied. Die gesetzliche Krankenversicherung…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,3, Hochschule Neubrandenburg, Veranstaltung: Sozial- und Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das japanische Gesundheitssystem wurde im Jahre 1961 eingeführt und ermöglicht es jedem, die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, die er benötigt. Hierfür ist es erforderlich, Mitglied einer Krankenkasse zu sein. So verfügt Japan - ähnlich wie Deutschland - über ein gegliedertes Krankenversicherungssystem, mit einem Unterschied. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst die gesamte Bevölkerung, so dass es keine Möglichkeit für Personen höherer Einkommensgruppen gibt, von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln.In Japan gibt es mehr als 5000 Krankenkassen, darunter 1.800 Betriebskrankenkassen und 3.000 Ortskrankenkassen. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt Größtenteils (49,9 Prozent) durch Sozialbeiträge, aber auch durch Steuern und private Zuzahlungen. Dem "Japan Information Network" (JIN) zufolge ist das japanische Gesundheitssystem beispiellos in der Welt, so dass diesem international vielseitig Lob und Anerkennung entgegengebracht wurde. In diesem Sinne besteht das Ziel dieser Hausarbeit darin, das japanische Gesundheitssystem anhand verschiedener Kriterien vorzustellen: (1) die wirtschaftlichen und demographischen Rahmenbedingungen Japans, (2) die Grundstruktur des Gesundheitswesens, (3) die Mittelaufbringung im Gesundheitswesen, (4) die Leistungserbringung und Inanspruchnahme im Gesundheitswesen, (5) die Mittelverwendung und Vergütung der Leistungserbringer, (6) die Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung, (7) die Mündigkeit und Autonomie der Versicherten und Patienten und (8) die Anforderungen an zukünftige Reformen. Im Anschluß daran erfolgt eine gedankliche Auseinandersetzung mit den hier dargestellten Inhalten, die positive Rückschlüsse erkennen lassen.
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