Kinder rauben Kinder aus, Teenies töten Lehrer, Glatzköpfe hetzen Ausländer in den Tod. Be-wahrheitet sich die UN-Prognose für das Jahre 2030? Wird unsere Zukunft von Armut und Barbarei bis hin zur Entzivilisierung geprägt sein? Stehen wir schon im allgemeinen gesellschaftlichen Zerfallsprozeß? Was tun auch gegen Technologiemißbrauch, Umweltdramen, Massenarbeitslosigkeit, Verknappung von Rohstoffen, Terror und Anarchie? Soll der totale Polizei-Überwachungsstaat (Orwell, Huxley & Co.) die Lösung sein? Oder gibt es Wege, um Kindern und Jugendlichen in einem freiheitlichen Staat zu helfen, ihr Recht auf Zukunft in einer multikulturellen High-Tech-Gesellschaft zu sichern? Kommunale Jugendrechtshäuser könnten jungen Menschen Orientierungshilfen geben. Eine interdisziplinär zu erarbeitende ganzheitliche Rechtspädagogik als Ausfluß einer zeitgemäßen Gesamtethik soll junge Menschen von frühester Kindheit an zu selbstbewußten, eigenständigen und moralisch gefestigten Persönlichkeiten erziehen. Dazu gehören Vermittlung von Rechtsbewußtsein als gesamtgesellschaftliche Basisaufgabe. Das Recht selber wird als ordnendes Prinzip der Vernunft und des Zusammenlebens schlechthin verstanden. Die auf den Prinzipien der Vernunft, der Liebe und der Dynamik aufbauende Erziehung zur Mündigkeit zeigt dem jungen Menschen, daß er in erster Linie selbst für die Situation verantwortlich ist, in der er sich befindet, und dafür selbst die Konsequenzen tragen muß. Nur eine gefestigte Persönlichkeit aber ist in der Lage, den auf sie heute einwirkenden unterschiedlichsten Gefährdungen zu widerstehen.
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