In insgesamt 57 Sitzungen tagte im Jahre 1952 das Kabinett Ehard III im zweiten Jahr der Großen Koalition aus CSU, SPD und BHE, die durch den Rücktritt des Justizministers Josef Müller im Zuge der Auerbach-Affäre ihre erste personalpolitische Krise zu bewältigen hatte. Trotz einer signifikanten quantitativen Ausweitung der Gesetzgebungstätigkeit des Bundes war das Jahr 1952 arm an großen Themen der Bundespolitik. Nur der harte Konflikt um die Verteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer zwischen Bund und Ländern war eine der wenigen kontroversen bundespolitischen Kernfragen. In der Landespolitik rückten wirtschaftspolitische Themen sichtbar in den Vordergrund: die Förderung der Autobauer BMW und Audi etwa, der staatliche Einfluss auf Unternehmen der bayerischen Schwerindustrie oder Fragen der Energie- und Verkehrspolitik. Oftmals wiederkehrender Tagesordnungspunkt war weiterhin die endgültige Verteilung der Vertriebenen sowohl innerhalb Bayerns als auch zwischen den Bundesländern, ein Vorhaben, das durch die verstärkte Fluchtbewegung aus der DDR noch verschärft wurde. Die landespolitische Agenda des Jahres 1952 war stark von ordnungspolitischen Initiativen des Staatsministeriums des Innern geprägt: Aus dem Hause des Innenministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner kamen Gesetzentwürfe betreffend die Errichtung von Jugendzeltlagern, zur Bekämpfung der Prostitution oder des sog. Landfahrer- und Arbeitsscheuenunwesens, aber auch ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung des politischen Extremismus von links und rechts oder das bayerische Polizeiorganisationsgesetz.
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