Das Strafrecht ist die radikalste Reaktion der Gesellschaft auf die schwersten Angriffe auf ihre grundlegendsten Werte. Hexerei ist eine dieser Bedrohungen der öffentlichen Ordnung. Aus diesem Grund hat sich der kamerunische Gesetzgeber in den Artikeln 251, 278(2) und 279(2) des Strafgesetzbuchs mit der Hexerei befasst. Es wird schnell klar, dass die Strafjustiz nicht in der Lage ist, Hexereifragen in Ruhe zu behandeln. Die Strafjustiz scheint sich zwischen Freisprüchen und Verurteilungen ohne Überzeugung zu verirren. Wie lässt sich diese Verlorenheit der Strafjustiz erklären? Unsere Arbeit gibt eine bescheidene Antwort auf diese Frage. Hexerei stellt die Grundregeln des modernen Strafrechts sowohl inhaltlich als auch formal in Frage. Mit anderen Worten: Das Problem liegt in der Unzulänglichkeit des modernen kamerunischen Strafrechts und der komplexen kriminellen Realität.