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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Veranstaltung: Wettbewerbs- & Kartellrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet und die damit einhergehenden Internetdienste konnten in den vergangenen Jahren enorme Wachstumsraten vorweisen. Viele Internetdienstleistungsunternehmen nutzen große Datenmengen ihrer Nutzer, um hierdurch neue aufeinander abgestimmte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Veranstaltung: Wettbewerbs- & Kartellrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet und die damit einhergehenden Internetdienste konnten in den vergangenen Jahren enorme Wachstumsraten vorweisen. Viele Internetdienstleistungsunternehmen nutzen große Datenmengen ihrer Nutzer, um hierdurch neue aufeinander abgestimmte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und eine stärkere Kundenbindung zu generieren. In diesem Zusammenhang entstehen kartellrechtliche Fragestellungen und Problematiken hinsichtlich der Marktmacht und des Marktmissbrauchspotentials einiger Anbieter von Internetdiensten.Der Internetdienstleister Alphabet Inc. bzw. seine Tochtergesellschaft Google Inc. steht aktuell, wie auch in der Vergangenheit, im Fokus von Ermittlungen der EU-Kommission hinsichtlich möglicher bzw. begangener Kartellrechtsverstöße. Die EU-Kommission hat bei den noch laufenden Verfahren die vorläufige Auffassung, dass Google seine marktbeherrschende Stellung gemäß Art. 102 AEUV womöglich missbraucht und den EU-Wettbewerb in widriger Weise einschränkt. Aufgrund des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschine durch die unzulässige Vorzugsbehandlung des Google Preisvergleichsdienstes verhängte die EU-Kommission bereits am 27. Juni 2017 eine Geldbuße i. H. v. 2,42 Mrd. Euro gegen das Unternehmen und verpflichtete es, ihr wettbewerbswidriges Verhalten binnen 90 Tagen einzustellen.Das Ziel dieser Arbeit ist daher, eine dezidierte Betrachtung des noch laufenden EU-Kartellrechtsverfahrens gegen Google bezüglich des Betriebssystems Android vorzunehmen und diesbezüglich grundsätzliche kartellrechtliche Problematiken aufzuzeigen. Dabei findet eine Auswertung höchstrichterlicher Rechtsprechungen sowie eine vergleichende Analyse mehrerer juristischer Kommentare unter Hervorhebung strittiger Themen statt.
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