Seit den Anpassungen durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz im Jahr 1998 blieben die abstammungsrechtlichen Regelungen im BGB weitgehend unverändert. Die geltende Rechtslage begegnet damit nicht mehr einer gewachsenen Vielfalt moderner Familienformen, die abseits des verschiedengeschlechtlichen Zwei-Eltern-Modells stehen. Eine grundlegende Reform der §§ 1591 ff. BGB wird insofern nicht nur gesellschaftlich-politisch, sondern auch vielfältig in der Rechtswissenschaft gefordert. Die Arbeit betont die Notwendigkeit, das Kindeswohl in den Vordergrund eines »Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung« de lege ferenda zu stellen. Was dem Wohl des Kindes dient, wird unter Rückgriff auf entwicklungspsychologische und soziologische Erkenntnisse im Einzelfall ermittelt. Rekurriert wird auch auf rechtsvergleichende Elemente. Das Produkt der Arbeit stellt eine vollständige Neukonzeption des geltenden Abstammungsrechts auch unter der Einbeziehung von Leihmutterschaften und Mehrelternschaften dar.
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