Der Vorwurf einer Paralleljustiz der Katholischen Kirche, der im Zusammenhang der Missbrauchsfälle erhoben wurde, hat das kirchliche Gerichtswesen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht. Vor diesem Hintergrund wird die Existenzberechtigung wie Eigenart der kirchlichen Rechtsprechung diskutiert. Während der kirchliche Richterdienst vor allem in geschichtlicher Hinsicht mit dem staatlichen viel gemeinsam hat, erfüllt er heute eine unverkennbar andere Aufgabe als die staatliche Gerichtsbarkeit: Er dient dem Schutz des Glaubens und der kirchlichen Gemeinschaft. Hieraus ergibt sich ein eigenes Richterverständnis: Richten hat in der Kirche eine religiöse Bedeutung und ist theologisch zu begründen. So zeigt die Studie, inwieweit sich weltliches und kirchliches Richten ähneln und unterscheiden, ja sich unterscheiden müssen um der religiösen Funktion der kirchlichen Gerichtsbarkeit gerecht zu werden, die das Profil des kirchlichen Richteramts bestimmt.