Das kollisionsrechtliche Herkunftslandprinzip verfolgt den Zweck, grundsätzlich nur das Recht des Staates der Niederlassung eines europaweit tätigen Anbieters für anwendbar zu erklären. In Ergänzung zu den Grundfreiheiten des EG-Vertrages bewirkt es damit eine Entlastung des Anbieters. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit das Prinzip als Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts bereits seinen Ausdruck in der Gesetzgebung gefunden hat. Sie sieht das Prinzip als geeignetes Instrument der Harmonisierung an und kommt zum Ergebnis, dass es mit den Maximen des internationalen Privatrechts vereinbar ist. Bei aller Befürwortung zeigt sie gleichwohl seine Grenzen auf. Dabei geraten unter anderem die Regelungen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ins Blickfeld.