Das Kommissionsgeschäft als Musterbeispiel der mittelbaren Stellvertretung war klassisches Instrument des Fernhandels. Im 16. Jahrhundert sind erste sichere Spuren für den Kommissionshandel auszumachen, der durch selbständige, nicht in einem Anstellungsverhältnis stehende Kommissionäre betrieben wird. Dieses Geschäft blühte im 17. Jahrhundert auf und wurde im 18. und 19. Jahrhundert zu einem bedeutenden volkswirtschaftlichen Faktor. Die Untersuchung widmet sich der Darstellung des Kommissionsgeschäftes anhand ausgewählter Quellen vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, wobei die Herausarbeitung der materiell-rechtlichen Grundlagen dieses Geschäftstypus einen Schwerpunkt bildet. Anhand der einzelnen materiell-rechtlichen Probleme wird dabei zugleich die Umsetzung bzw. Anwendung der in den Gesetzen zum Ausdruck kommenden Prinzipien durch die Rechtspraxis dargestellt. Um einen Eindruck von der Gesamtentwicklung des Kommissionsgeschäftes zu gewinnen, sind dabei auch die Einwirkungen auf zeitlich nachfolgende Rechtsquellen untersucht worden.
«Die aufwendige und gründliche Arbeit hilft nicht nur eine der vielen Lücken der Handelsrechtsgeschichte zu schließen, sondern weist auch auf die gemeinsamen Wurzeln eines wichtigen Geschäftstyps hin.» (Karl Otto Scherer, Zeitschrift für Europäisches Privatrecht)
«Die vorliegende Arbeit lässt sich als sehr lesenswert empfehlen, vor allem weil es dem Verfasser gelungen ist, die Thematik unter Rückgriff auf eine Fülle von Gerichtsfällen überaus farbig aufzuarbeiten. [...] Insgesamt belegt die Arbeit anschaulich, wie die Rechtsprechung und das rechtswissenschaftliche Schrifttum lange vor den grossen europäischen Handelsrechtskodifikationen des 19. Jahrhunderts die prägenden Grundzüge der Kommission als Vertragstyp sui generis allmählich erschlossen haben.» (Christian Schubel, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte)
«Die vorliegende Arbeit lässt sich als sehr lesenswert empfehlen, vor allem weil es dem Verfasser gelungen ist, die Thematik unter Rückgriff auf eine Fülle von Gerichtsfällen überaus farbig aufzuarbeiten. [...] Insgesamt belegt die Arbeit anschaulich, wie die Rechtsprechung und das rechtswissenschaftliche Schrifttum lange vor den grossen europäischen Handelsrechtskodifikationen des 19. Jahrhunderts die prägenden Grundzüge der Kommission als Vertragstyp sui generis allmählich erschlossen haben.» (Christian Schubel, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte)