Masterarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,7, Universität Potsdam (Unternehmens- und Steuerrecht), Veranstaltung: Steuerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wurde das Kompensationsverbot des
370 Abs. 4 S. 3 AO untersucht. Es ist Teil des Deliktes der Steuerhinterziehung. Das Kompensationsverbot bezweckt steuermindernde Tatsachen, welche nach dem Bekanntwerden der Steuerhinterziehung geltend gemacht werden, für die strafrechtliche Beurteilung außen vor zu lassen.
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370 Abs. 4 S. 3 AO untersucht. Es ist Teil des Deliktes der Steuerhinterziehung. Das Kompensationsverbot bezweckt steuermindernde Tatsachen, welche nach dem Bekanntwerden der Steuerhinterziehung geltend gemacht werden, für die strafrechtliche Beurteilung außen vor zu lassen.
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