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[...Das Recht hat die Aufgabe, sich mit der Gesellschaft zu entwickeln, deren Beziehungen, Organisation und Funktionsweise es regelt. Es ist eine Sozialwissenschaft, deren letzter Zweck darin besteht, sich an die Realitäten der Bevölkerung anzupassen, die sie in einem bestimmten geografischen Zuständigkeitsbereich betreut. Deutlicher ausgedrückt: Die Rechtsnorm wird geboren; altert und erneuert sich dann oder stirbt im Laufe der Zeit. Juristen sagen, dass ein Gesetz verabschiedet, geändert und aufgehoben wird. Die Feststellung, die man bei einer Diagnose der kongolesischen Normenproduktion…mehr

Produktbeschreibung
[...Das Recht hat die Aufgabe, sich mit der Gesellschaft zu entwickeln, deren Beziehungen, Organisation und Funktionsweise es regelt. Es ist eine Sozialwissenschaft, deren letzter Zweck darin besteht, sich an die Realitäten der Bevölkerung anzupassen, die sie in einem bestimmten geografischen Zuständigkeitsbereich betreut. Deutlicher ausgedrückt: Die Rechtsnorm wird geboren; altert und erneuert sich dann oder stirbt im Laufe der Zeit. Juristen sagen, dass ein Gesetz verabschiedet, geändert und aufgehoben wird. Die Feststellung, die man bei einer Diagnose der kongolesischen Normenproduktion seit der Unabhängigkeit bis heute treffen muss, ist, dass der kongolesische Gesetzgeber (im engeren oder weiteren Sinne) sich nicht viel Mühe gegeben hat, die Gesetze und Verordnungen an die Voraussetzungen des modernen Rechtsstaats anzupassen. Er hat die Entwicklung der kongolesischen Gesellschaft, die Erfordernisse der Moderne und die Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit nicht berücksichtigt. Der normative Rahmen ist seit mehreren Jahrzehnten bis auf einige bemerkenswerte Änderungen nahezu unverändert geblieben. Dieses Werk stellt sich somit als ein weiteres Instrument dar, das die ihm vorausgegangenen wissenschaftlichen Arbeiten zur Reform des kongolesischen Rechts unterstützt...].
Autorenporträt
Hur ASANI M. hat ein Bac + 5 in Rechtswissenschaften und ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität von Kinshasa. Seine Forschungsschwerpunkte sind Umweltrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Recht des geistigen Eigentums. Er ist Experte für Bergbaumanagement und Rechtsberater für das Recht des kulturellen Erbes und das Telekommunikationsrecht.