Die steuerneutrale Einbringung von Unternehmensteilen oder Kapitalgesellschaftsanteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ist in den
20 ff. UmwStG geregelt. Dabei ist
22 UmwStG i.d.F. des SEStEG die zentrale Vorschrift der Anteilseignerbesteuerung und löst insofern das Institut einbringungsgeborener Anteile i.S.v.
21 UmwStG a.F. ab. Gegenstand der Arbeit ist das System der Besteuerung sperrfristbehafteter Anteile nach
22 UmwStG n.F. Die Arbeit untersucht die sich stellenden Auslegungsfragen der Norm und unterzieht das neue Konzept einem Vergleich mit dem System der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile. Dabei wird insbesondere auf systematische Unterschiede, Fragen der Europarechtskonformität sowie praktische Gesichtspunkte eingegangen.
20 ff. UmwStG geregelt. Dabei ist
22 UmwStG i.d.F. des SEStEG die zentrale Vorschrift der Anteilseignerbesteuerung und löst insofern das Institut einbringungsgeborener Anteile i.S.v.
21 UmwStG a.F. ab. Gegenstand der Arbeit ist das System der Besteuerung sperrfristbehafteter Anteile nach
22 UmwStG n.F. Die Arbeit untersucht die sich stellenden Auslegungsfragen der Norm und unterzieht das neue Konzept einem Vergleich mit dem System der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile. Dabei wird insbesondere auf systematische Unterschiede, Fragen der Europarechtskonformität sowie praktische Gesichtspunkte eingegangen.