Die Problematik der "Hate Crimes" besetzt ein breites Feld - von der Kriminologie und Viktimologie über Straf- und Strafprozessrecht bis zu Kriminalpolitik und Strafrechtspraxis - und reicht stets in internationale Dimensionen. Seit dem Jahre 2000 versuchen in Deutschland einzelne Bundesländer mit Unterstützung von verschiedenen Interessengruppen immer wieder, per Gesetzesinitiative das Strafgesetzbuch zu ändern, um den menschenverachtenden Tathintergründen einen normativen Ausdruck zu verleihen. Zu dem Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 04.07.2008 nahm die Bundesregierung dahingehend Stellung, dass sie zwar das hinter der Initiative stehende politische Anliegen teile, es jedoch fraglich sei, ob eine Änderung des Strafgesetzbuches zur Erreichung dieser Ziele geboten und sachgerecht sei. In diesem Zusammenhang monierte die Bundesregierung auch, dass es keinen Beleg für konkrete Schwierigkeiten der Strafrechtspraxis im Umgang mit den Motivationslagen der Täter gebe. Vor diesem Hintergrund untersucht der Verfasser systematisch zunächst die spezifische Kriminalitätsform sowie die vorhandenen strafrechtlichen Erfassungsmöglichkeiten und beendet die Arbeit mit einer thematischen Befragung von Richtern und Staatsanwälten. Durch die Praxisevaluation schließt der Autor eine für die Kriminalpolitik entscheidende Erkenntnislücke und schafft aussagekräftige Ergebnisse für weitere Diskussionen.