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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den in Bayern neu eingeführten Koordinierenden Kinderschutzstellen. Zuerst werden umfassend die Entwicklungslinien dargelegt, die im Vorfeld der Implementierung zu einer Einstellungsänderung in der Politik und der Gesellschaft geführt haben. Die Geschichte der Frühförderung wird dargestellt, sodann die Wandlung des Begriffes…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abt. Benediktbeuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den in Bayern neu eingeführten Koordinierenden Kinderschutzstellen. Zuerst werden umfassend die Entwicklungslinien dargelegt, die im Vorfeld der Implementierung zu einer Einstellungsänderung in der Politik und der Gesellschaft geführt haben. Die Geschichte der Frühförderung wird dargestellt, sodann die Wandlung des Begriffes Frühe Hilfen und deren hohe Bedeutung im Rahmen eines verbesserten Kinderschutzes. Ausführlich wird auch auf die Bindungstheorie eingegangen, deren Erkenntnisse zu einem veränderten Verständnis der Bedeutung frühkindlicher Bindungen geführt haben und in Folge dessen sich viele Programme mit der Entwicklung und Stärkung sicherer Bindungen von Kindern zu ihren Müttern beschäftigen. Kapitel 3 erläutert die konzeptionellen Grundlagen der KoKi s. Die folgenden Kapitel stellen die Aufgaben der Förderung, Prävention und Intervention dar, mit den relativ neuen Konzepten der Salutogenese und der Wirkung von Schutz- und Risikofaktoren und der Resilienzforschung. Prävention bezieht sich im neuen Verständnis des 13. Kinder- und Jugendberichtes vor allem auf eine gesundheitsbezogene Prävention. Die Interventionen im Rahmen des staatlichen Wächteramtes betonen seit der Einführung des
8a SGB VIII stärker den Schutzauftrag des Jugendamtes und klären die Zusammenarbeit/Meldungspflichten mit den freien/öffentlichen Trägern. Der letzte Punkt beleuchtet das weit gefächerte Spannungsfeld, in dem sich die MitarbeiterInnen bewegen und auf das sie sich einstellen und sich im Einzelfall positionieren müssen.
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