Die Arbeit stellt eine umfassende Neueinordnung des Konzeptes der Selbstbestimmung der Völker in seiner Anwendung durch die Staaten dar. Zentraler Punkt ist der Nachweis, daß der Träger des Selbstbestimmungsrechts territorial bestimmt wird. Dies wird nicht nur durch die Geschichte vor 1990 bewiesen, sondern hat seine Bestätigung sowohl in der Auflösung der Sowjetunion, dem Zerfall Jugoslawiens als auch der Teilung der Tschechoslowakei und Äthiopiens gefunden. Die Arbeit weist nach, daß das Selbstbestimmungsrecht in der heutigen Zeit nicht nur Staatsvölkern zusteht, sondern aus der Auflösung des Staatsvolkes ein Selbstbestimmungsrecht für innerstaatliche Gruppen erwachsen kann. Neben dem äußeren Selbstbestimmungsrecht thematisiert die Arbeit auch das Recht auf eine repräsentative Regierung und das Recht auf Demokratie.