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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Universität Duisburg-Essen (Lehrstuhl WPC), Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Zeit existieren in Deutschland unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften (EG-Richtlinien i.V.m. HGB und DRS, sowie IAS und US-GAAP) nebeneinander.* Da das deutsche Handelsgesetz die Informationsansprüche vieler Investoren nicht erfüllt und daher eine Vergleichbarkeit mit den internationalen Rechnungslegungsstandards wie IAS oder US-GAAP nicht gegeben ist, sind viele Unternehmen dazu übergegangen, einen doppelten…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 3,0, Universität Duisburg-Essen (Lehrstuhl WPC), Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Zeit existieren in Deutschland unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften (EG-Richtlinien i.V.m. HGB und DRS, sowie IAS und US-GAAP) nebeneinander.* Da das deutsche Handelsgesetz die Informationsansprüche vieler Investoren nicht erfüllt und daher eine Vergleichbarkeit mit den internationalen Rechnungslegungsstandards wie IAS oder US-GAAP nicht gegeben ist, sind viele Unternehmen dazu übergegangen, einen doppelten Konzernabschluss aufzustellen.** Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission die Entscheidung getroffen, alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 20054 (bzw. 20075) zu verpflichten, ihre konsolidierten Abschlüsse nach IAS aufzustellen. Dies wird als "bedeutsamer Schritt hin zu dem Ziel, weltweit ein "single set of high quality financial accounting standards" zu etablieren" ***, gesehen. Diese Arbeit soll sich mit dem Vorschlag des DRSC zum Rahmenkonzept "Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung" **** beschäftigen und diesen kritisch mit den bestehenden Regelungen nach HGB und IAS vergleichen. Nach einem kurzen Überblick über die Entwicklung und Zielsetzung der betrachteten Rechnungslegungsvorschriften, sollen zunächst die Bilanzierungs- und Bewertungskonzeptionen von HGB, IAS und DRS kritisch miteinander verglichen werden. Danach soll auf die Probleme, besonders hinsichtlich der Maßgeblichkeit, bei einer möglichen Anwendung der IAS oder DRS im Einzelabschluss eingegangen werden. Die Anwendung im Konzernabschluss wird hier nicht weiter betrachtet. Abschließend sollen die gemachten Aussagen noch einmal kurz zusammengefasst und ein kurzer Ausblick auf eine mögliche zukünftige Entwicklung des deutschen Bilanzrechts gegeben werden.[* Vgl. Oser (2002), S. 281; ** Zur Vorteilhaftigkeit hochentwickelter Kapitalmärkte siehe auch Bardenz (1998), S.12 f.; *** Vgl. Herzig (2003), S. 1; **** Vgl. http://www.standardsetter.de/drsc/docs/drafts/framework.html ,Stand: 15.08.03.]