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Die Leitung innerhalb des Konzerns ist schon in Deutschland nur eingeschränkt geregelt, aber grundsätzlich unproblematisch möglich. Systematische Regelungen finden sich außerhalb von Deutschland nur in wenigen europäischen Rechtsordnungen. Der Versuch, ein in sich geschlossenes Konzernrecht auf europäischer Ebene einzuführen, blieb mit der neunten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie bereits in den Kinderschuhen stecken. Jedoch führt schon die Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft zu erhöhten Haftungsrisiken für das Verhalten der Tochtergesellschaft, etwa im Kartellrecht oder in…mehr

Produktbeschreibung
Die Leitung innerhalb des Konzerns ist schon in Deutschland nur eingeschränkt geregelt, aber grundsätzlich unproblematisch möglich. Systematische Regelungen finden sich außerhalb von Deutschland nur in wenigen europäischen Rechtsordnungen. Der Versuch, ein in sich geschlossenes Konzernrecht auf europäischer Ebene einzuführen, blieb mit der neunten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie bereits in den Kinderschuhen stecken. Jedoch führt schon die Mehrheitsbeteiligung an einer anderen Gesellschaft zu erhöhten Haftungsrisiken für das Verhalten der Tochtergesellschaft, etwa im Kartellrecht oder in der Lieferkette. Somit besteht eine Diskrepanz zwischen Leitungsmöglichkeiten und Konzernrisiken auf nationaler und internationaler Ebene. Die Arbeit beleuchtet einzelne Rechtsordnungen und ihren Umgang mit dem Konzern. Aus einem Vergleich dieser Rechtsordnungen stellt sie einen Katalog regelungsbedürftiger Punkte auf und macht auf dieser Basis einen eigenen Regelungsvorschlag.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Julius Peitsch studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig mit dem Schwerpunkt 'Unternehmensrecht'. Anschließend folgte ab 2016 die Promotion. Daneben war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Tim Drygala tätig. Seit 2020 befindet er sich im Referendariat am Landgericht Duisburg, daneben war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer angesehenen Boutiquekanzlei in Düsseldorf tätig und absolvierte seine Rechtsanwaltsstation bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei.