An den Krankenanstalten von Gebietskörperschaften gab es während der 70er/80er Jahre des 20. Jahrhunderts für Spitalsärztinnen/ärzte keine Arbeitszeitregelungen. Tagesarbeitszeit und Anzahl der verlängerten Dienste waren nicht limitiert. Da der Arbeitsaufwand und dadurch die Arbeitszeit stetig zunahmen, begannen die Klinikärztinnen/ärzte Ende der 80er Jahre, sich gegen die Arbeitsbedingungen aufzulehnen. Die Politik engagierte sich für dieses Problem nur protrahiert und verabschiedete erst sechs Jahre später das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG). Die Existenz dieses Gesetzes bedeutete jedoch nicht, dass die Arbeitszeitsituation für die Spitalsärztinnen/ärzte besser wurde. Denn das KA-AZG wird großteils nur halbherzig und nach wie vor nicht an allen Krankenanstalten eingehalten. In dieser Arbeit wird untersucht, warum die Verwirklichung des KA-AZG so lange dauerte und warum dieses Gesetz an den österreichischen Spitälern bis heute nicht überall korrekt umgesetzt wird. Davor allem die Politik für die Gesetzesrealisation zuständig wäre, wird deren Engagement speziell analysiert. Dafür werden vorwiegend Artikel aus medizinischen Journalen und der Tages- resp. der Wochenpresse verwendet, aber auch Primärquellen (u.a. der Schriftverkehr zwischen den zuständigen Ministerien und den Mittelbauvertretern (von ihnen kam der Anstoß für ein KA-AZG) der Universität Innsbruck).