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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorarbeit befasst sich mit den Grundlagen für die Einführung von Kurzarbeit und den Bezug von Kurzarbeitergeld. Mit Hilfe der Kurzarbeit, als staatlich geförderte Maßnahme, können krisengeplagte Betriebe einen vorübergehenden Arbeitsausfall kompensieren und Kündigungen vermeiden. Für die wirksame Einführung von Kurzarbeit bedarf es einer vertraglichen Rechtsgrundlage, die in dieser Arbeit dargestellt werden soll. Die…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorarbeit befasst sich mit den Grundlagen für die Einführung von Kurzarbeit und den Bezug von Kurzarbeitergeld. Mit Hilfe der Kurzarbeit, als staatlich geförderte Maßnahme, können krisengeplagte Betriebe einen vorübergehenden Arbeitsausfall kompensieren und Kündigungen vermeiden. Für die wirksame Einführung von Kurzarbeit bedarf es einer vertraglichen Rechtsgrundlage, die in dieser Arbeit dargestellt werden soll. Die rechtmäßige Einführung von Kurzarbeit ist eine der wesentlichen Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. An den Bezug sind ebenfalls bestimmte Voraussetzungen, sowohl auf Seiten des Betriebes als auch der einzelnen Arbeitnehmer gebunden. Zudem soll in dieser Arbeit der sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekt beleuchtet und die Risiken, zu Unrecht angeordneter Kurzarbeit und des Bezugs von Kurzarbeitergeld, aufgezeigt werden. Die Arbeit ist in Hinblick auf die gesetzliche Abfolge und den regelmäßigen Ablauf von der Einführung von Kurzarbeit über die Beantragung von Kurzarbeitergeld bis hin zu deren möglichen Risiken gegliedert. Ziel soll es sein, insbesondere die gesetzlichen Neuregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Vergleich zum Regelfall darzustellen. So wird deutlich, welche Neuerungen es zu beachten gilt und welche gesetzlichen Grundlagen unverändert fortbestehen. Das Instrument der Kurzarbeit wurde durch die Corona-Pandemie aus dem Dornröschenschlaf geweckt. Die Auswirkungen spiegelten sich in Hinblick auf die Wirtschaft vor allem in deutlichen Auftragseinbrüchen, behördlichen Betriebsschließungen und Lieferengpässen auf dem globalen Markt wider. Erste Ausmaße der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt wurden bereits im April 2020 deutlich. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich rund 6.007.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Zwei Monate zuvor waren es lediglich rund 439.000 Arbeitnehmer. Schnell wurde ersichtlich, dass die bestehende Rechtslage nicht ausreicht, um diese Krisensituation zu bewältigen. Besondere Situationen verlangen besondere Maßnahmen. Der enorme Anstieg der Arbeitnehmer in Kurzarbeit und der außergewöhnlichen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt veranlassten daher den Gesetzgeber, zügige Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. So sollten möglichst viele Arbeitsplätze und Betriebe geschützt werden. Nicht nur die gesundheitlichen, sondern ebenfalls die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen so gelindert werden.
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