In diesem Kommentar wird das allgemeine Laufbahnrecht des Bundes (Bundeslaufbahnverordnung einschließlich der Vorschriften für Beamte und Laufbahnen besonderer Fachrichtungen) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung umfassend erläutert. Allgemeine Ausnahmebeschlüsse des Bundespersonalausschusses sind jeweils bei der betroffenen Vorschrift der Bundeslaufbahnverordnung vermerkt. Im Anhangteil sind außerdem verstreute und zum Teil schwer zugängliche, laufbahnrechtlich bedeutsame Einzelvorschriften anderer Gesetze, Verwaltungsregelungen, sowie Geschäfts- und Verfahrensordnungen des Bundespersonalausschusses abgedruckt.
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