Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1972 produzierte das ZDF ein Dokumentarspiel mit dem Namen "Der Soldatenmord von Lebach". In diesem bedeutenden Kriminalfall aus dem Jahre 1969 hatten zwei Männer bei einem Überfall auf ein Waffen- und Munitionsdepot der Bundeswehr drei Soldaten im Schlaf ermordet und einen vierten schwer verletzt. Der Fall erregte die Öffentlichkeit in hohem Maße, da die Diskussionen um das Bestehen einer Armee in Deutschland noch nicht verstummt waren. Aufgrund des hohen Publikumsinteresses beauftragte der ZDF Programmdirektor Joseph Viehöver Jürgen Neven-du Mont mit der Produktion eines Dokumentarspiels. Im Frühjahr 1972 wurde der Film fertiggestellt und sollte im Juni des selben Jahres ausgestrahlt werden. Der Täter hatte eine Unterlassungsklage beim Landgericht Mainz eingereicht. Er begründete die Klage mit einer Erschwerung seiner Resozialisierung, da er bald entlassen werden sollte. Im Juni lehnte das Landgericht Mainz die Klage mit der Begründung ab. Der Kläger ging jedoch in Revision vor das Oberlandesgericht, welches die Klage ebenfalls ablehnte. Die Ausstrahlung wurde dennoch verschoben, da auch seitens der Politik und Medien Kritik am Format der Sendung geübt wurde. Der Kläger begründete seine anschließende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Argument, dass falls es zu einer Ausstrahlung komme, dies eine erhebliche Verletzung seiner Privatsphäre bedeuten würde. Am 5. Juni 1973 untersagte das Bundesverfassungsgericht dem Sender die Ausstrahlung. In seinem Urteil stellte es fest, dass die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Rundfunkfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn diese in Konflikt mit anderen Rechtsgütern gerät. Unter Androhung einer Geldbuße untersagte das Gericht dem ZDF den Kläger namentlich zu erwähnen oder darzustellen. In der Folgezeit entbrannte ein Rechtsstreit, der wiederum bis vordas Verfassungsgericht getragen wurde. Für den Abend des 4. Dezembers 1996 hatte der Fernsehsender Sat1 den Pilotfilm "Der Fall Lebach" angekündigt. Am 2. Dezember hatte einer der damaligen Haupttäter beim Landgericht Mainz eine einstweilige Verfügung erwirkt. Von August 1997 an betrieb Sat1 das Widerspruchsverfahren vor dem LG. Mainz. Neben den Urteilen im Falle Lebach gibt die Arbeit einen Überblick über die aktuellen Richtlinien für die Zusammenarbeit von Justiz und Medien und über Gründung und Arbeit des Deutschen Presserates.
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