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Urheberrechtliche Leistungsschutzrechte schützen die dem Werk vor- und nachgelagerten Leistungen. Außer für den Pressebereich existiert im Urheberrechtsgesetz keine solche Rechtsstellung des Verlegers. Das Ziel der Arbeit ist zu untersuchen, wieso kein solches Recht existiert und ob ein solches notwendig ist. Dabei wird zum einen die Entwicklung des Urheberrechtsgesetzes und die Entstehung der Leistungsschutzrechte herausgearbeitet. Zum anderen wird ein Vergleich zum Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers vorgenommen. Zudem wird der Vorteil eines Leistungsschutzrechtes dargestellt. Das…mehr

Produktbeschreibung
Urheberrechtliche Leistungsschutzrechte schützen die dem Werk vor- und nachgelagerten Leistungen. Außer für den Pressebereich existiert im Urheberrechtsgesetz keine solche Rechtsstellung des Verlegers. Das Ziel der Arbeit ist zu untersuchen, wieso kein solches Recht existiert und ob ein solches notwendig ist. Dabei wird zum einen die Entwicklung des Urheberrechtsgesetzes und die Entstehung der Leistungsschutzrechte herausgearbeitet. Zum anderen wird ein Vergleich zum Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers vorgenommen. Zudem wird der Vorteil eines Leistungsschutzrechtes dargestellt. Das Ergebnis ist, dass kein sachlich gerechtfertigter Grund für das Fehlen eines Leistungsschutzrechtes des Verlegers existiert und dies aber notwendig ist. Ein Formulierungsvorschlag beendet die Arbeit.
Autorenporträt
Andreas Franziskus Mann studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. In dieser Zeit fertigte er die Dissertation an. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung absolviert er das Rechts-referendariat beim Kammergericht.