Die Dissertation beschäftigt sich mit der in der Praxis äußerst relevanten Vorschrift aus § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG und dem darin enthaltenen "Leitererfordernis". Hierbei handelt es sich um die berufsrechtliche Anforderung, dass Steuerberater bei Unterhaltung von weiteren Beratungsstellen einen anderen Steuerberater als deren Leiter einsetzen müssen. Der Leiter muss zugleich entweder am Ort der weiteren Beratungsstelle oder zumindest in deren Nahbereich beruflich niedergelassen sein. In der Praxis führt dieses Regelungskonstrukt zu Widersprüchlichkeiten, die innerhalb der Arbeit anhand von Beispielen veranschaulicht werden. Hierneben wird eine umfassende Überprüfung des Leitererfordernisses unter unions- und verfassungs-rechtlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Die daraus gewonnenen Ergebnisse finden ihren Niederschlag in einem vom Verfasser entworfenen Gesetzesvorschlag, der das "Niederlassungskonzept" aus § 34 Abs. 2 StBerG neu fasst. Die Dissertation leistet damit einen Beitragzur wissenschaftlichen Diskussion der Reform des Berufsrechts der Steuerberater.