Gegenstand der Untersuchung sind zwei in dem bedeutendsten Sprachdenkmal der Slowakei - im Silleiner Rechtsbuch (1378-1561) - enthaltenen Rechtstexte: die auf magdeburgisch-schlesische Quellen zurückgehende deutschsprachige Handschrift des ius teutonicum aus dem Jahre 1378 und die 1473 angefertigte alttschechische Übersetzung des landrechtlichen Teiles. Das zweisprachige, auf autosemantische Wortarten bezogene historische Wörterbuch basiert auf dem sprachlichen Material der deutschsprachigen Vorlage, bei dessen semantischer Erschließung jedoch auch weitere wichtige Textzeugen des 13./14. Jahrhunderts berücksichtigt wurden. Dies lässt Schlussfolgerungen in Bezug auf die Sprache herangezogener Quellen ziehen und den regional oft unterschiedlichen Gebrauch der Rechtswörter verfolgen. Zusammen mit unumgänglichen Begleittexten soll die vergleichende lexikographisch-lexikologische Gegenüberstellung beider Fassungen des Rechtskodexes u. a. zur Klärung der lange diskutierten Frage beitragen, inwieweit man in der Slowakei des 15. Jahrhunderts einen stabilisierten ursprünglichen Rechtswortschatz voraussetzen kann.