Die Öffentlichkeit der Medien ist durchlässig geworden für das Private. Autobiografische Romane, Talk-Shows, fotografierende Paparazzi etc. betreiben, den Gesetzen der Ökonomie der Aufmerksamkeit gehorchend, die permanente Grenzüberschreitung. Es wäre kurzsichtig, es bei dieser Beobachtung bewenden zu lassen. Die Öffentlichkeit schwingt in neue Ordnungszustände ein: Sie fragmentiert sich in neue Medienformate, neue Varianten der Identitätsbildung, neue Kommunikationsweisen, und bildet neue Teilöffentlichkeiten heraus, die anderen Regeln folgen als der einfachen Unterscheidung von Privatem und Öffentlichem. Dies gilt vor allem für die Unterhaltungsöffentlichkeit. Die Rechtsprechung versucht diese Entwicklung mit begriffslosen Abwägungen von Medienfreiheit und Persönlichkeitsrecht zu bewältigen und kann doch dadurch nicht verhindern, dass auch der Rechtsschutz seinerseits strategisch zur Steigerung von Aufmerksamkeit benutzt wird. Demgegenüber kommt es darauf an, das Medienrecht neu zu justieren und es auf die Veränderungen der Öffentlichkeit einzustellen.
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