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Der angezeigte Sammelband geht auf ein Symposium zurück, das zu Ehren von Heinrich Scholler anläßlich seines 70. Geburtstages im November 1999 in München veranstaltet und auf dem das Thema des Menschenbildes im Recht in kaleidoskopartiger Weise betrachtet worden ist.
Die daraus entstandene, durch die interdisziplinären, internationalen und interkulturellen Perspektiven vielfältig facettierte Diskussion, die die philosophischen und geschichtlichen Grundlagen des Rechts ebenso wie die Rechtsethnologie einbezogen hat, gibt ein Beispiel dafür ab, wie ein ebenso fundamentaler wie diffuser…mehr

Produktbeschreibung
Der angezeigte Sammelband geht auf ein Symposium zurück, das zu Ehren von Heinrich Scholler anläßlich seines 70. Geburtstages im November 1999 in München veranstaltet und auf dem das Thema des Menschenbildes im Recht in kaleidoskopartiger Weise betrachtet worden ist.

Die daraus entstandene, durch die interdisziplinären, internationalen und interkulturellen Perspektiven vielfältig facettierte Diskussion, die die philosophischen und geschichtlichen Grundlagen des Rechts ebenso wie die Rechtsethnologie einbezogen hat, gibt ein Beispiel dafür ab, wie ein ebenso fundamentaler wie diffuser Begriff vom Schlage des "Menschenbildes im Recht" erst und gerade dadurch klare Konturen erhält, daß man ihn ohne voreilige dogmatische Festlegungen im Rahmen einer "umfassenden Rechtswissenschaft" analysiert, die die philosophischen, geschichtlichen und soziokulturellen Perspektiven ohne Ausnahme einbezieht und verarbeitet. Hierbei macht der Sammelband auch in seinem Aufbau eine Probe aufs Exempel der "hermeneutischen Spirale", indem er vom Menschenbild unter dem Grundgesetz ausgeht und dieses nacheinander um die europäische Perspektive, die weltweite Entwicklung sowie die historische und rechtsethnologische Dimension erweitert, um am Ende die Evolutionstheorie der menschlichen Gesellschaft als Schlüssel zu der Erklärung der zuvor beschriebenen und analysierten Vielfalt anzubieten.

Das Werk liefert dadurch zugleich einen Beitrag zur Theorie der Globalisierung des Rechts, von der man nicht sprechen kann, wenn man nicht die Familienähnlichkeiten kennt, die die Entwicklung der "conditio humana" im Recht schon vorher in den verschiedenen Rechtsepochen und Rechtsordnungen kennzeichnen.