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Obwohl Art. 11 des UN-Sozialpaktes ausdrücklich das Menschenrecht auf Nahrung stipuliert, handelt es sich bei dem globalen Hunger nach wie vor um eines der drängendsten Probleme der Menschheit. Dabei stellt sich auch die Frage, ob internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und der IWF möglicherweise ein Teil des Problems sein und mit ihren Operationen das Recht auf Nahrung verletzen könnten.
Diese Arbeit untersucht hierzu, inwieweit eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Weltbank und des IWF für die Einhaltung von Menschenrechten besteht, und ob das Recht auf Nahrung (bzw.
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Produktbeschreibung
Obwohl Art. 11 des UN-Sozialpaktes ausdrücklich das Menschenrecht auf Nahrung stipuliert, handelt es sich bei dem globalen Hunger nach wie vor um eines der drängendsten Probleme der Menschheit. Dabei stellt sich auch die Frage, ob internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und der IWF möglicherweise ein Teil des Problems sein und mit ihren Operationen das Recht auf Nahrung verletzen könnten.

Diese Arbeit untersucht hierzu, inwieweit eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Weltbank und des IWF für die Einhaltung von Menschenrechten besteht, und ob das Recht auf Nahrung (bzw. zumindest das enger gefasste Recht, frei von Hunger zu sein) Teil des Völkergewohnheitsrechts darstellt. Die einschlägigen Strukturen, Richtlinien und Operationen der Weltbank und IWF werden untersucht und aufgezeigt, wo ein mögliches Gefährdungspotential besteht. Abschließend werden Reformen dieser Bretton-Woods-Institutionen formuliert, die dabei helfen können, das Recht auf Nahrung zu stärken.
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Autorenporträt
Elisa Freiburg-Braun studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Es folgte ein LL.M.-Studium (Public International Law) als DAAD-Stipendiatin an der London School of Economics and Political Science. Sie promovierte bei Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg/Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht). Sie war als Carlo-Schmid-Fellow bei den Vereinten Nationen in New York sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Potsdam tätig. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie am Kammergericht Berlin. Sie ist Referentin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.