Die Vertragsorgane der Vereinten Nationen können durch die Abstimmung ihrer Praxis Rechtssicherheit schaffen, und zwar sowohl für Betroffene als auch für die Vertragsstaaten. Durch den ständigen Dialog mit den Vertragsstaaten, die Beeinflussung der Vertragsorgane untereinander und das Aufgreifen der Praxis durch andere internationale Akteure lässt sich Gewohnheitsrecht identifizieren.Dabei ist das menschenrechtliche Prinzip des Non-Refoulement besonders geeignet, dieses Potenzial der Vertragsorgane zu veranschaulichen. Hierbei handelt es sich um ein Rechtsprinzip, das zwar dem Grunde nach allgemein anerkannt ist, dessen Reichweite im Detail jedoch kontinuierlich umstritten ist. Erstmals wird ein umfassender Überblick über die gesamte Praxis der Vertragsorgane zum Prinzip des Non-Refoulement gegeben. Es wird gezeigt, wie sich die Vertragsorgane sowohl auf prozessualer Ebene als auch bei der Bestimmung des materiellen Schutzbereichs von Refoulementverboten einander annähern.
»Zu hoffen ist, dass die nützliche Dissertation hier etwas Abhilfe schafft und Praktikerinnen und Praktiker ermuntert, diese Instrumente des Menschenrechtsschutzes überhaupt, aber auch effektiver zu nutzen. Die Erfahrungen aus der Schweiz zeigen: es lohnt sich.« Fanny de Weck, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 9/2024 »Insgesamt eine verdienstvolle Arbeit, die sichtlich Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit einer wichtigen und aktuellen menschenrechtlichen Fragestellung ist.« Prof. Dr. Peter Hilpold, in: Europa Ethnica, 1-2/2023