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Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verfassung, die die Menschenwürde an die Spitze der Verfassungsordnung stellte. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Menschenwürde hingegen nicht ausdrücklich benannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt jedoch regelmäßig auf sie Bezug.
Die Arbeit geht der Frage nach, welche Rechtsqualität die Menschenwürde im Konventionsrecht besitzt. Zudem wird eine positive
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Produktbeschreibung
Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verfassung, die die Menschenwürde an die Spitze der Verfassungsordnung stellte. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Menschenwürde hingegen nicht ausdrücklich benannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt jedoch regelmäßig auf sie Bezug.

Die Arbeit geht der Frage nach, welche Rechtsqualität die Menschenwürde im Konventionsrecht besitzt. Zudem wird eine positive Begriffsbestimmung vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR näher untersucht und ein Vergleich mit der Menschenwürde nach dem GG und auf der Ebene des EU-Rechts angestellt. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass es sich bei der Menschenwürde um die gemeinsame Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes, um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ein universelles Rechtsprinzip handelt. Der Menschenwürde kommt eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zu. Diese Annahme prägt nicht nur das Menschenwürdeverständnis des GG und des EU-Rechts, sondern auch das Menschenwürdekonzept der EMRK.
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Rezensionen
»Wer sich also, wie Bührer und Ronc, an das monumentale Thema der Menschenwürde wagt und darüber ein Buch zu schreiben fertigbringt, dem ist schon deshalb Respekt zu zollen. Zur Menschenwürde in der EMRK kann man nicht besser informiert sein als nach der Lektüre dieser beiden Autoren.« Dr. Ulrich Wagrandl, in: Zeitschrift für Öffentliches Recht, Bd. 76, Heft 2/2021

»Mit seiner fundierten Analyse des Menschenwürdebegriffs - angefangen im deutschen innerstaatlichen Recht über Unionsrecht bis hin zur EMRK - leistet er einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag, der Theoretikern und Praktikern gleichermaßen zu empfehlen ist.« Lisa Steurer, in: Newsletter Menschenrechte, 1/2020

»Die Relevanz des Themas liegt in Anbetracht der zunehmenden, auch rechtlichen Verflechtung der europäischen Länder (nicht nur der EU) auf der Hand. Das Thema der Verrechtlichung der Menschenwürde im Allgemeinen sowie ihres Status in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Besonderen ist in einer verständlichen Weise dargelegt, sodass auch Nichtjuristen sich mit Gewinn der Materie zuwenden können. Die Konventionen des Europarats und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berühren die Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in vielfacher Weise« Prof. Dr. habil Hans-Ernst Schiller, Rezension vom 16.06.2020 in: socialnet Rezensionen, ISSN 2190-9245, https://www.socialnet.de/rezensionen/26628.php

»Die Dissertation liefert daher einen wertvollen Beitrag zur Menschenwürdediskussion aus rechtsvergleichender Sicht.« Prof i.R. Dr. Albrecht Weber, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 24/2020

»Especially as both a lawyer and philosopher, I think that this book, bridging the gap between philosophy and law, is a much-required and immensely welcome contribution to the current debate on a somewhat neglected idea.[...] This book is well-structured, clearly argued, and very informative, and I can only recommend it to any potential reader interested in the idea of human dignity and its role in German, EU, and ECHR law.« Dr. Paul Gragl, in: Common Market Law Review, Vol. 57, 6/2020
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