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Die Zielsetzung des Autors liegt in der Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung des unbestimmten Straftatmerkmals "unbefugt", die sich im Idealfall in einer eindeutigen Definition abbilden soll. Im Zentrum stehen eine philologische Betrachtung des sprachlichen Ausdrucks "unbefugt", der dogmatische Aufbau der Straftat sowie vor allem die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften des Besonderen Teils im Strafgesetzbuch. Die einschlägigen Normen werden im Rahmen rechtsgutsspezifischer Deliktgruppen untersucht, die sich im Wesentlichen an der systematischen Ordnung des StGB…mehr

Produktbeschreibung
Die Zielsetzung des Autors liegt in der Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung des unbestimmten Straftatmerkmals "unbefugt", die sich im Idealfall in einer eindeutigen Definition abbilden soll. Im Zentrum stehen eine philologische Betrachtung des sprachlichen Ausdrucks "unbefugt", der dogmatische Aufbau der Straftat sowie vor allem die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften des Besonderen Teils im Strafgesetzbuch. Die einschlägigen Normen werden im Rahmen rechtsgutsspezifischer Deliktgruppen untersucht, die sich im Wesentlichen an der systematischen Ordnung des StGB orientieren. Am Ende der Untersuchung steht jedoch das Ergebnis, dass eine konsistente Terminologie im Besonderen Teil nicht attestiert werden kann. Beurteilungsmaßstab sind allein die einschlägigen Strafnormen, die eine begriffliche und systematische Kongruenz gerade nicht zulassen. Das Merkmal bildet im Strafgesetzbuch vielmehr einen Relations- oder auch funktionsbestimmten Rechtssatzbegriff ab, dessen konkreter Sinngehalt im Einzelfall durch den Telos der Strafvorschrift bestimmt wird. Der Begriffsinhalt ergibt sich somit stets aus der Zwecksetzung der Norm und ist abhängig von der Funktion der "Befugnis", auf die sich der Täter im Einzelfall berufen muss, um Straffreiheit zu erlangen.
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