Mit der letzten ernestinischen Erbteilung entstand im Jahr 1826 ein als Sachsen-Coburg und Gotha bezeichnetes Staatsgebilde. Dieses bestand aus den beiden Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha, die von einem Herzog zunächst in Personal-, später in Realunion regiert wurden. Beide Herzogtümer waren nicht nur geografisch getrennt, sondern unterschieden sich hinsichtlich der staatlichen Verfassung sowie der Mentalität der Bevölkerung. In dieser Situation hatten die Person des Landesherrn und das herzogliche Militär große Bedeutung, da beide als verbindendes Element zwischen den Landesteilen fungierten.
Die vorliegende Arbeit setzt sich erstmals ausführlich mit dem Militär des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha und den dazu zählenden Personengruppen in der Regierungszeit Herzog Ernst II. (1818-1893) auseinander. Der zeitliche Rahmen beginnt mit der Regierungsübernahme 1844 und endet mit der 1867 erfolgten Überführung des herzoglichen Militärs in die Strukturen der preußischen Armee. Exemplarisch für die thüringischen Kleinstaaten wird die militärische Situation und die sich entwickelnde Abhängigkeit der Mehrzahl dieser Staaten von Preußen untersucht. Bereits mit der 1861 abgeschlossenen Militärkonvention gab Ernst II. das Militär seines Landes in preußische Hände und war im Krieg von 1866 gezwungen, sich mit Preußen zu verbünden. Diese Militärkonvention diente schließlich als Vorbild für die 1867 zwischen fast allen deutschen Kleinstaaten und Preußen abgeschlossenen Militärkonventionen.
Aspekte der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte finden ebenso Berücksichtigung wie die auf zeitgenössischen Überlieferungen beruhende Beschreibung der Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung. Eine Vielzahl bisher unveröffentlichter und selten gezeigter zeitgenössischer Abbildungen und Objekte illustriert diesen Band.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Die vorliegende Arbeit setzt sich erstmals ausführlich mit dem Militär des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha und den dazu zählenden Personengruppen in der Regierungszeit Herzog Ernst II. (1818-1893) auseinander. Der zeitliche Rahmen beginnt mit der Regierungsübernahme 1844 und endet mit der 1867 erfolgten Überführung des herzoglichen Militärs in die Strukturen der preußischen Armee. Exemplarisch für die thüringischen Kleinstaaten wird die militärische Situation und die sich entwickelnde Abhängigkeit der Mehrzahl dieser Staaten von Preußen untersucht. Bereits mit der 1861 abgeschlossenen Militärkonvention gab Ernst II. das Militär seines Landes in preußische Hände und war im Krieg von 1866 gezwungen, sich mit Preußen zu verbünden. Diese Militärkonvention diente schließlich als Vorbild für die 1867 zwischen fast allen deutschen Kleinstaaten und Preußen abgeschlossenen Militärkonventionen.
Aspekte der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte finden ebenso Berücksichtigung wie die auf zeitgenössischen Überlieferungen beruhende Beschreibung der Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung. Eine Vielzahl bisher unveröffentlichter und selten gezeigter zeitgenössischer Abbildungen und Objekte illustriert diesen Band.
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