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Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene spielt das Recht zum Gebrauch der Minderheitensprache eine zentrale Rolle für den Minderheitenschutz!. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn Sprache schafft Identität. Nationen und Minderheiten definieren sich weitgehend durch ihre gemeinsame Sprache. Gerade im Kontext des minderheiten spezifischen Erziehungswesens verdient das Verhältnis zwischen Sprache, Gesellschaft und Kommunikation denn auch besondere Beachtung. Illustrativ ist insoweit das in der Soziolinguistik entwickelte Konzept der 2 kommunikativen Kompetenz . Danach…mehr

Produktbeschreibung
Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene spielt das Recht zum Gebrauch der Minderheitensprache eine zentrale Rolle für den Minderheitenschutz!. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn Sprache schafft Identität. Nationen und Minderheiten definieren sich weitgehend durch ihre gemeinsame Sprache. Gerade im Kontext des minderheiten spezifischen Erziehungswesens verdient das Verhältnis zwischen Sprache, Gesellschaft und Kommunikation denn auch besondere Beachtung. Illustrativ ist insoweit das in der Soziolinguistik entwickelte Konzept der 2 kommunikativen Kompetenz . Danach beinhaltet Sprachfähigkeit nicht nur Dr. iur., wissenschaftlicher Referent am Institut. Der nachfolgende Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verf. am 20.10.1993 im Rahmen des vom Institut veranstalteten Kolloquiums "Das Minderheitenrecht europäischer Staaten" gehalten hat. Abkürzungen: AJIL = American Journal of International Law; BGE = Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts; BVerfGE = Entscheidungen des Bundesverfassungs~erichts; BVerwGE = Entscheidungen des Bundesverwaltungsgenchts; DGVR = Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht; EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention; EuGRZ = Europäische Grundrechte Zeitschrift; GG Grundgesetz; GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt; HRU = Human Rights Law Journal; IPBPR = Internationaler Pakt für bürgerliche und 'politische Rechte; JBl. = Juristische Blätter; ÖBGBl. = österreichisches Bundesgesetzblatt; VfGH = Verfassungsgerichtshof; ZBl. = Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung; ZP = Zusatzprotokoll.